Regulierungskostenbremse und Unternehmensentlastungsgesetz: sgv begrüsst die Vorlagen

09.12.2022 | 14:00

Regulierungskosten machen etwa 10 Prozent des Bruttoinlandprodukts BIP der Schweiz aus. Das sind über 70 Milliarden Franken. Ihre Senkung ist ein wirtschaftspolitisches Wachstums­programm. Deshalb begrüsst der Schweizerische Gewerbe­ver­band sgv die Erarbeitung der beiden Vorlagen seitens des Bundesrates. Anders als die Exekutive sieht der grösste Dach­verband der Schweizer Wirtschaft jedoch beide Vorlagen als eine Einheit. Das Unter­nehmens­ent­lastungs­gesetz baut be­ste­hende Regulierungskosten ab und die Regu­lie­rungs­kostenbremse verhindert Neue. Deshalb fordert der sgv die Umsetzung beider Vorlagen.

Die Botschaft des Bundesrates hat viele positive Aspekte. Das Unternehmensentlastungsgesetz legt erstmals die Regulierungsfolgekostenabschätzung als verpflichtendes Element jeder neuen Vorlage fest. Es verankert den Grundsatz, möglichst einfache Umsetzungen von Regulierungen zu bevorzugen, was insbesondere für die KMU immens wichtig ist. Das Gesetz bringt die Digitalisierung der Verwaltung weiter. Damit leistet es einen Beitrag zur Senkung unnötiger Regulierungskosten und fokussiert dabei auf bestehende Regulierungen.

Der Bundesrat hat auch die Umsetzung der Regulierungskostenbremse auf der Ebene der Verfassung und des Gesetzes erarbeitet. Sie ist analog der Schulden- und Kostenbremse konzipiert. Sie ist ein elementares Instrument, um das Wachstum der Regulierungskosten einzudämmen. Genauso wie die anderen Bremsen zu wichtigen Erfolgsfaktoren der Schweizer Wirtschaftspolitik wurden, ist die Regulierungskostenbremse das Element, das die Entlastung der Unternehmen in der Zukunft sicherstellt. Deshalb fordert der sgv ihre Umsetzung.

Unternehmensentlastungsgesetz und Regulierungskostenbremse gehören zusammen. Sie müssen beide umgesetzt werden. Dafür setzt sich der sgv ein.

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