Reform Altersvorsorge: Vorschlag des Bundesrates mit Korrekturbedarf

02.03.2018 | 14:30

In der denkwürdigen Volksabstimmung vom 24. September 2017 haben sich Volk und Stände gegen die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze zugunsten der AHV um 0,6 Prozent ausgesprochen. Dass der Bundesrat bloss sechs Monate später eine Erhöhung der Mehrwertsteuersätze um satte 1,7 Prozent beantragt, ist schwer nachvollziehbar und lässt bezüglich Demokratieverständnis Fragen offen. Nimmt der Bundesrat nicht noch selber substantielle Korrekturen vor, muss dies das Parlament nachholen. Sonst droht der AHV-Reform ein erneutes Fiasko.

Für den Schweizerischen Gewerbeverband sgv ist wichtig, dass bei der AHV-Reform das Prinzip der Opfersymmetrie eingehalten wird. Er ist bereit, im Gegenzug zur Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre eine Mehrwertsteuererhöhung um 0,6 Prozent hinzunehmen. Mehr darf aber weder der Wirtschaft noch den Konsumenten zugemutet werden. Der Schaden für den Werkplatz Schweiz und die Wohlstandseinbussen wären sonst zu hoch. Der sgv spricht sich seit langer Zeit für eine rasche, schlanke Reform der AHV aus, die sich auf die unabdingbaren Elemente konzentriert. Die AHV-Finanzen sollen damit für gut fünf Jahre stabilisiert werden. 0,6 zusätzliche Mehrwertsteuerprozente in Kombination mit der Erhöhung des Frauenrentenalters reichen hierzu vollkommen aus.

Klar abgelehnt werden vom sgv auch Kompensationsmassnahmen in Zusammenhang mit der Erhöhung des Frauenrentenalters. Die Finanzierungslücke der AHV nimmt derart erschreckende Ausmasse an, dass die Einsparungen aus der Erhöhung des Frauenrentenalters voll und ganz der Sanierung der AHV zu Gute kommen müssen. Ein weiterer Leistungsausbau ist schlicht nicht mehr finanzierbar. Die Altersvorsorge 2020 hat eindrücklich gezeigt, dass Kompensationsmassnahmen wie die damals vorgesehenen 70 Franken Zusatzrente die Chancen einer Abstimmungsvorlage nicht erhöhen, sondern sie vielmehr zu Fall bringen. Dieser Fehler sollte nicht wiederholt werden.

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Hans-Ulrich Bigler
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