Der Auftrag des Parlaments an den Bundesrat ist klar: Er soll prüfen, wie er der Post wirkungsvoll und unbürokratisch den Auftrag geben kann, das Angebot von Drittprodukten massvoll auszugestalten. Er ist allerdings nicht gewillt, hier wirklich substantielle Änderungen vorzunehmen, wie sein heute veröffentlichter Bericht zu den Postzielsetzungen 2017 bis 2020 zeigt.
Die Post wird ihr Sortiment im Bereich Versicherungen oder Produkte und Dienstleistungen aus dem Telekommunikationsbereich weiterführen. Auch Produkte wie Bücher, Papeterieartikel oder Geschenkkarten – klassische gewerbliche Artikel – sollen im Sortiment verbleiben.
Der sgv kritisiert diesen Umstand und fordert, dass sich die Post auf ihren Unternehmenszweck beschränkt und auf das Angebot von postfremden Waren und Dienstleistungen verzichtet.