Die direkte Bundessteuer (DBST) und die Mehrwertsteuer (MwST) machen mehr als 60 Prozent der Steuereinnahmen des Bundes aus. Diese Einnahmequellen werden nicht in Frage gestellt. Es geht jedoch nicht an, dem Bund die permanente Erhebungsbefugnis für diese Steuern und somit eine Allmacht ohne jegliches Mitspracherecht von Parlament oder Volk einzuräumen. Mit dem Verzicht auf die Aufhebung der Befristung trägt die Regierung diesem wichtigen Punkt Rechnung.
Der Staat muss sich regelmässig hinterfragen müssen. Eine Grundsatzdiskussion über die gesamte Finanzordnung bildet eine gesunde Hemmschwelle für den Staat, unreflektiert und fix mit diesen Einnahmequellen zu rechnen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv fordert vom Bundesrat, dass er die Ausgaben und Aufgaben des Bundes regelmässig ernsthaft überprüft. Dass Mehrwertsteuer und direkte Bundessteuer befristet sind, ist ein wichtiger Motivationsfaktor hierzu.