Die im Covid-19-Gesetz festgelegten Befugnisse hat der Bundesrat gestützt auf das Epidemiengesetz ohnehin. Das Covid-19-Gesetz schränkt diese Befugnisse etwas ein, gibt dem Parlament und den Kantonen eine verbindliche Rolle und legt Prinzipien fest, wie der Bundesrat die Pandemie gerieren muss. Im Covid-Gesetz ist auch die wichtige Logik des gezielten Schutzes, das heisst Schutzkonzepte, Contact-Tracing, Testen und Impfen festgehalten. Diese Gründe haben die Gewerbekammer, das Parlament des sgv zu einer Ja-Parole bewogen. Der Bundesrat ist jetzt gefordert im Zeitraum der Gültigkeit des Gesetzes eine evidenzbasierte Politik, welche die Interessen von Gesellschaft und Wirtschaft ausgewogen berücksichtigt zu betreiben.
Die Annahme der Pflegeinitiative hat zur Folge, dass zuerst ein Ausführungsgesetz erarbeitet werden muss. Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft fordert eine Umsetzung mit Augenmass und den Verzicht auf unnötige Arbeitsmarkt-Regulierungen. Der Fokus muss, im Sinne des Gegenvorschlags, auf die Ausbildung des Pflegepersonals gelegt werden.