Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehabgabe: sgv fordert die Einhaltung des Parlamentswillens

27.11.2019 | 14:30

Der Bundesrat will die Rückzahlung der zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer auf die Radio- und Fernsehabgabe (Mediensteuer) auf die Privathaushalte beschränken. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt diese Vorlage ab. Die Unternehmen müssen dem Parlamentswillen entsprechend ebenfalls entschädigt werden.

Im Herbst 2018 urteilte das Bundesgericht, dass die Erhebung der Mehrwertsteuer ohne Rechtsgrund erfolgt war. Das Parlament nahm den Bund in Pflicht und überwies die Motion von Vorstandsmitglied sgv und Nationalrätin Sylvia Flückiger (SVP/AG) «Rückzahlung der unrechtmässig erhobenen Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehgebühren». Die Motion fordert die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, die eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer an alle Haushalte und Unternehmen ermöglicht.

Mit dem Entwurf des «Bundesgesetzes über die pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen» will der Bundesrat nun nur den Haushalten eine pauschale Vergütung der vom Bund zu Unrecht erhobenen Mehrwertsteuer auf der Mediensteuer billigen. Unternehmen sollen keine Gutschrift erhalten. Der Bund missachtet somit den Auftrag des Parlaments. Der grösste Dachverband der Wirtschaft fordert eine vollständige Umsetzung der vom Parlament an den Bundesrat überwiesenen Motion.

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