Mediensteuer: Verpasste Chance

17.12.2019 | 15:30

Unternehmen werden nicht von der Radio- und Fernsehabgabe befreit. Der Ständerat hat am Dienstag eine entsprechende parlamentarische Initiative abgelehnt. Im Nationalrat wurde der Vorstoss mit deutlicher Mehrheit angenommen. Mit dem Entscheid des Ständerats bleibt die Mehrfachbesteuerung für Unter­nehmen bestehen. Die Mediensteuer bleibt mit ihrer verfassungs­widrigen Tarifstruktur eine Baustelle.

Noch in der Herbstsession hat der Nationalrat die Parlamentarische Initiative mit deutlicher Mehrheit angenommen. Der Zürcher SVP-Nationalrat Gregor Rutz, von dem die Initiative stammt, sprach von einer Doppelbesteuerung. Firmeninhaber und Mitarbeitende müssten bereits als Privatpersonen eine Abgabe entrichten.

Wie vom Schweizerischen Gewerbeverband sgv mehrmals kommuniziert, ist besonders die Tatsache stossend, dass sogar eine dreifache Besteuerung resultieren kann. Dies ist für Unternehmen der Fall, welche durch andere Unternehmen für eine befristete Dauer gegründet wurden oder dauerhaft mit anderen verbunden sind. Sie werden noch ein zweites Mal zur Kasse gebeten werden.

Ganz besonders absurd ist diese Mehrfachbesteuerung in jenen Fällen, in denen die gleichen Mitarbeitenden und die gleichen Produktionsmittel involviert sind, wie das etwa bei Arbeitsgemeinschaften im Bausektor (ArGe) der Fall ist.

Eine solche Entwicklung ist weder verhältnismässig noch vom Gesetzgeber gewollt. Auch der Souverän hat sich keineswegs für eine Mehrfachbesteuerung entschieden. Der sgv fordert deshalb, dass Umsätze nur einmal von der Steuer erfasst werden sollen.

Überprüfung dringend notwendig

Das Bundesverwaltungsgericht erachtet in seinem Entscheid vom 5. Dezember 2019 die in der Radio- und Fernsehverordnung vorgesehene Anzahl von lediglich sechs Tarifstufen für die Festlegung der Unternehmensabgabe als verfassungswidrig. Diesem Urteil muss der Bundesrat Rechnung tragen und wie bereits von ihm angekündigt, die Tarifstruktur der Radio- und Fernsehabgabe bis spätestens Mitte 2020 aufgrund der Erfahrung des ersten Abgabejahre überprüfen.

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