Nächsten Montag behandelt die nationalrätliche Energiekommission das Stromversorgungsgesetz. Ursprünglich ging es in diesem Gesetz um eine konsumenten- und wirtschaftsfreundliche Stromversorgung. Die Energiewirtschaft versucht nun, das Gesetz zu kapern und die gebundenen Stromkunden mit höheren Preisen zu schröpfen. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv und die Stiftung für Konsumentenschutz lehnen zusätzliche Subventionen an die Strombarone auf dem Buckel der gebundenen Stromkundinnen und -kunden entschieden ab.
Einzelhaushalte und die meisten kleinen und mittleren Unternehmen sind aus der Definition des Gesetzes gebundene Stromkunden. Sie können nicht auswählen, von wem sie wo über welche Leitungen den Strom beziehen. Sie sind im Monopol gebunden. Jede Tariferhöhung trifft sie direkt und ohne eine Möglichkeit, auszuweichen.
Die Beratungen des Stromversorgungsgesetzes werden nun von der Stromwirtschaft missbraucht, um eine Vorlage zur zusätzlichen Subventionierung der Wasserkraft zu kreieren. Dass diese zusätzliche Subventionierung alleine von den gebundenen Stromkunden bezahlt wird, wird als selbstverständlich angenommen. Das ist eine unverhältnismässige und unzumutbare Zusatzbelastung, die von sgv und Konsumentenschutz klar abgelehnt werden.
Die zusätzlichen Hilfemassnahmen sind auch gar nicht notwendig. Die Wasserkraft profitiert bereits von verschiedenen Vorzugsbehandlungen. Im Rahmen des neuen Energiegesetzes («Energiestrategie 2050») soll sie noch mehr Subventionen erhalten. Jetzt schon, also bevor das Energiegesetz in Kraft tritt, noch mehr staatliche Gelder zu verlangen, ist nichts anderes als Subventionierung auf Vorrat.
Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft und die Stiftung für Konsumentenschutz lehnen das Ansinnen entschieden ab. Gebundene Endkundinnen und -kunden dürfen keinesfalls zusätzlich belastet werden.