Mindestlöhne in allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) sollen Vorrang vor kantonalen Mindestlöhnen haben. Das empfiehlt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben dem Nationalrat. Damit will sie die Motion Ettlin «Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen» (20.4738) umsetzen, welche das Parlament im Dezember 2022 angenommen hat. Urs Furrer, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv, sieht dadurch die Sozialpartnerschaft gestärkt: «Gesamtarbeitsverträge benötigen den Rückhalt der Verbandsmitglieder. Indem die Gewerkschaften Verhandlungsergebnisse auf politischem Weg übersteuern, gefährden sie diese Unterstützung massiv.»
Der Vorrang von ave GAV ist verfassungskonform
29 Wirtschaftsverbände setzen sich gemeinsam für den Vorrang von Mindestlöhnen in ave GAV ein. Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Isabelle Häner vom 27. März 2024 im Auftrag der Allianz zeigt klar auf, dass die verfassungsrechtlichen Bedenken der Gegenseite unzutreffend sind. Die Bundesverfassung begründe nach Lehre und Rechtsprechung in diesem arbeitsrechtlichen Bereich eine umfassende Gesetzgebungskompetenz zugunsten des Bundes mit nachträglich derogatorischer Wirkung. Wenn der Bund also ein Gesetz erlässt, entfällt die kantonale Kompetenz. Beat Imhof, Präsident von GastroSuisse, relativiert: «Die Kantone behalten ihre Kompetenz, Mindestlöhne zu erlassen, wo allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge keine Mindestlöhne vorsehen.»
Demokratiepolitisch fragwürdig ist dagegen die Zwängerei der Mindestlohn-Initianten. Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmte im Jahr 2014 mit 76,3% klar gegen einen staatlichen Mindestlohn. Nur eine einzige Gemeinde sprach sich damals knapp dafür aus. Zudem lehnten die Kantone Genf, Waadt und Wallis im Jahr 2011 bzw. 2014 bereits einen kantonalen Mindestlohn ab. In diesen Kantonen entschied oder entscheidet die Stimmbevölkerung innerhalb kurzer Zeit dreimal über einen Mindestlohn. Unterdessen gilt im Kanton Genf ein kantonaler Mindestlohn.
Gesamtarbeitsverträge stärken den Lohnschutz und die Berufsbildung
Ave GAV bieten einen umfassenden Schutz für alle Arbeitnehmenden einer Branche, einschliesslich Entsandter. Sie fördern das Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» und verhindern Lohndumping. Kantonale Mindestlöhne dienen ausschliesslich der Armutsbekämpfung im Kanton und gelten nicht für entsandte Angestellte. Kantonale Mindestlöhne schaden auch dem Bildungssystem. Ein Einheits-Mindestlohn in einer Branche reduziert den Anreiz, sich aus- und weiterzubilden, da die Bildung weniger lohnrelevant ist. Deshalb sind abgestufte Branchen-Mindestlöhne in ave GAV vorteilhafter. Sie berücksichtigen Ausbildung, die Berufsart oder die Erfahrung. Solche Mindestlöhne der Branchen für ausgebildetes Personal liegen deutlich über kantonalen Mindestlöhnen. Ein Vorrang kantonaler Mindestlöhne führt jedoch zu einer Nivellierung der Löhne und schadet damit der Berufsbildung.