Keine Verdoppelung der Präventionsgelder ohne Wirkungsnachweis

14.06.2016 | 15:00

Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz beantragt nichts weniger als eine Verdopplung ihres Budgets zur Krankheitsverhütung auf jährlich rund 40 Millionen Franken. Dies obwohl es keine unabhängigen und aussagekräftigen Auswertungen gibt, ob die eingesetzten Mittel überhaupt eine Wirkung erzielen. Der sgv lehnt diese unverantwortliche Ausgabenpolitik in der heute ablaufenden Vernehmlassung zur entsprechenden Verordnung dezidiert ab. Es darf nicht sein, dass durch staatlichen Aktionismus die Krankenkassenprämien weiter in die Höhe getrieben werden.

Bevor über höhere Präventionsgelder diskutiert wird, braucht es zwingend eine externe, unabhängige Wirkungsanalyse, die einen positiven Nutzen der teuren Präventionskampagnen nachweist. Ein stiftungsinternes Wirkungsmanagement genügt in keiner Weise, um eine Verdoppelung der Präventionsgelder zu rechtfertigen. Höhere Kosten kommen für den Schweizerischen Gewerbeverband sgv nur dann in Frage, wenn sie sachlich hieb- und stichfest begründet sind und wenn sie anderweitig kompensiert werden.

Die Verdoppelung der Präventionsgelder müsste über höhere Krankenkassenprämien finanziert werden. Die Krankenkassenprämien wachsen seit Jahren stetig an. Für den sgv als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft kann es nicht angehen, dass der Bund selber dieses Kostenwachstum weiter anheizt. Die Belastung durch die Krankenkassenprämien sind für immer grössere Bevölkerungsschichten ein echtes Problem. Die Gesundheitskosten für Massnahmen ohne bestätigte Wirkung weiter anzukurbeln ist fahrlässig.

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Hans-Ulrich Bigler
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