Keine neuen Regulierungen im Arbeitsmarkt

25.04.2017 | 10:00

Der beste Garant für eine tiefe Arbeitslosigkeit ist ein liberaler und flexibler Arbeitsmarkt. Das gilt insbesondere auch für ältere Arbeitnehmende. Neue Regulierungen wie ein Kündigungsschutz für über 50-Jährige oder ein gesetzliches Verbot für Altersangaben in Stellenanzeigen schaden diesen. Anstatt auf kontraproduktive Regulierungen setzt der sgv an der heutigen dritten Konferenz zum Thema ältere Mitarbeitende auf Massnahmen, die dem Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit und der effizienteren Vermittlung älterer Mitarbeitender dienen.

Ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz sind in den Arbeitsmarkt integriert und weisen eine hohe Erwerbsbeteiligung auf. Häufiger als jüngere sind sie in relativ stabilen Arbeitsverhältnissen. Das Risiko, arbeitslos zu werden, ist unterdurchschnittlich. Die Bereitschaft der Betriebe, ältere Mitarbeitende zu beschäftigen, ist hoch. Mehrheitlich haben die Unternehmer eine positive Einstellung zu einer längeren Beschäftigung. Auch die Wissenschaft liefert keine Fakten, dass ältere Arbeitnehmende auf dem Arbeitsmarkt systematisch schlechtere Karten haben.

Weitere Regulierungen im Arbeitsmarkt schwächen ältere Arbeitnehmende

Forderungen nach mehr Regulierungen des Arbeitsmarktes, wie sie im Vorfeld der nationalen Konferenz zum Thema ältere Mitarbeitende von Seiten der Gewerkschaften gestellt werden, erteilt der Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv Nationalrat Jean-François Rime, eine klare Absage: «Massnahmen wie ein Kündigungsschutz für über 50-jährige Mitarbeitende sind kontraproduktiv. Ältere Mitarbeitende auf Arbeitssuche würden weniger eingestellt». Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt deshalb regulatorische Eingriffe wie einen erweiterten Kündigungsschutz ab. Auch das Verbot Alterslimiten in Stellenangeboten zu publizieren, ist ein unsinniger Eingriff.

Bei der beruflichen Qualifizierung und der Vermittlung ansetzen

Anstatt auf sinnlose Regulierungen setzt der Schweizerische Gewerbeverband sgv auf Massnahmen, die dem Erhalt der Arbeitsmarktfähigkeit dienen. Dazu braucht es die Motivation und die Bereitschaft der Betroffenen, sich weiterzubilden und ihre Berufskenntnisse laufend zu aktualisieren. Standortbestimmungen und Weiterbildungs- oder Umschulungsmassnahmen sind Angelegenheit, die individuell zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu regeln sind.

Mit Blick auf über 50-jährige Arbeitnehmende auf Stellensuche muss es zudem gelingen, die Kanäle der Verleihfirmen und der Temporärarbeit noch besser zu nutzen. «Als Brückenbauer im Arbeitsmarkt ist Temporärarbeit ein erfolgreicher Integrationsmotor», wie Georg Staub, Präsident von swissstaffing anlässlich der Konferenz betont. Swissstaffing und der sgv sind bereits beim SECO mit einem Projektvorschlag vorstellig geworden, wie die Vermittelbarkeit von älteren Arbeitnehmenden verbessert werden kann.

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Jean-François Rime
Jean-François Rime

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