Keine Generalvollmachten bei internationalen Verträgen

22.06.2016 | 16:30

Bundesrat und Parlament sollen auch künftig internationale Standardabkommen nicht selbstständig abschliessen können. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt eine solche vom Bundesrat geforderte Befugnis klar ab. Eine derartige Generalvollmacht beschneidet die demokratischen Grundrechte des Souveräns. Zudem drohen bei jedem internationalen Abkommen endlose Diskussionen, ob es sich um Standardabkommen handelt oder nicht. Art. 141 BV soll uneingeschränkt gültig sein.

Die Forderung des Bundesrates, die Kompetenz für Vertragsabschlüsse für internationale Standardabkommen an sich oder an das Parlament zu delegieren, lehnt der Schweizerische Gewerbeverband sgv ab. In den letzten Jahren wurden solche Abkommen in der gelebten Praxis häufig nicht dem fakultativen Referendum unterstellt. Dies ist aus demokratiepolitischen Überlegungen eine gefährliche Entwicklung, die auf kaltem Wege die Volksrechte beschneidet. Eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die diese Untergrabung der Volksrechte institutionalisieren würde, ist falsch.

Zudem besteht die Gefahr, dass zunehmend internationale Verträge als Standardabkommen deklariert werden, nur um sie vom fakultativen Referendum auszuschliessen. Dies wird zu endlosen Diskussionen führen, welches Abkommen als Standard beurteilt werden muss und welches nicht.

Artikel 141 der Bundesverfassung bestimmt, dass völkerrechtliche Verträge, die "wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert", dem fakultativen Referendum unterliegen. Art. 141 BV soll uneingeschränkte Gültigkeit haben.

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