Wenig einleuchtend sind die Begründungen des Bundesrates für seine Ablehnung. Grundsätzlich verankert die Initiative bereits bestehende Realität in der Verfassung. Sie will die Privatsphäre, ein wichtiger Schweizer Wert, vor weiterer Aushöhlung schützen. Wenn der Bundesrat die Volksinitiative nun ablehnt, dann erachtet er die Privatsphäre heute als zu stark geschützt. Das zeugt von einem sehr problematischen Verständnis des Verhältnisses von Staat und Bürgern.
Eine geschützte Privatsphäre ist ein Standortfaktor. In der Zukunft wird sie immer wichtiger. Die Schweizer Volkswirtschaft hält einen Vorsprung gegenüber dem Ausland, wenn sie die Privatsphäre schützt. Die Initiative «Ja zum Schutz der Privatssphäre» verankert Schweizer Werte, wo sie hingehören: in die Verfassung.