Die AHV ist in finanzieller Schieflage und bedarf dringender Reformen. Dabei haben alle einen Beitrag zur Gesundung der AHV-Finanzen zu leisten. Im Sinne der Opfersymmetrie ist der sgv bereit, im Gegenzug zur Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre eine moderate Mehrwertsteuererhöhung hinzunehmen. Die Mehreinnahmen zugunsten der AHV dürfen allerdings nicht höher ausfallen als in der abgelehnten Altersvorsorge 2020. Im Zuge der STAF-Abstimmung wurden zusätzliche 0,3 Lohnprozente gesprochen. Mehr dürfen es nicht sein. Konkret heisst das, dass in der AHV21 nur noch maximal 0,3 zusätzliche Mehrwertsteuerprozente vorgesehen sein dürfen. Mehr darf weder der Wirtschaft noch den Konsumentinnen und Konsumenten zugemutet werden. Der Schaden für den Werkplatz Schweiz und die Wohlstandseinbussen wären sonst zu hoch. Zudem gilt es den Willen der Stimmberechtigten zu respektieren, die sich im Rahmen der Altersvorsorge 2020 gegen eine substantielle Mehrwertsteuererhöhung ausgesprochen haben
Ausgleichsmassnahmen klar abgelehnt
Ausgleichsmassnahmen in Zusammenhang mit der Erhöhung des Frauenrentenalters werden vom sgv klar abgelehnt. Die Finanzperspektiven der AHV sind derart schlecht, dass die Einsparungen aus der Erhöhung des Frauenrentenalters voll und ganz zur Sanierung der staatlichen Altersvorsorge eingesetzt werden müssen. Ein weiterer Leistungsausbau ist schlicht nicht mehr finanzierbar. Ausgleichsmassnahmen widersprechen auch dem Volkswillen. Die Abstimmung um die Altersvorsorge 2020 hat klar gezeigt, dass Kompensationsmassnahmen wie die damals vorgesehenen 70 Franken Zusatzrente die Chancen einer Vorlage an der Urne nicht erhöhen, sondern sie vielmehr zu Fall bringen. Dieser Fehler darf nicht wiederholt werden.