Das relativ knappe Votum der Bevölkerung bestätigt die Skepsis eines grossen Teils der Bevölkerung gegenüber der Vorlage. Ein Problem ist, dass die Vorlage Engpässe bei der Produktion von elektrischem Strom ausser Acht lässt. Eine umfassende Dekarbonisierung wird ohne eine ebenso umfassende Elektrifizierung nicht möglich sein. Kaum fünf Jahre nach der «Energiestrategie 2050» muss diese bereits korrigiert werden, um die Stromversorgung zu gewährleisten.
Zweitens ist es unklar, welche Massnahmen ergriffen werden müssen, um die Etappenziele zu erreichen. Während die Vorlage als Rahmengesetz tatsächlich technologieoffen ist, wird ihre Umsetzung über weitere Gesetze und Verordnungen nicht die gleiche Offenheit zeigen können.
Drittens ist es unklar, wie die Vorlage finanziert wird. Damit ist auch unklar, wie viel sie kostet. Das Parlament steht nun vor der Herausforderung, bei der Umsetzung dieses Rahmengesetzes diese drei Problemen zu lösen.
Der sgv steht hinter einer Klimapolitik, die zu einer echten Reduktion von Treibhausgasemissionen führt und auf Flexibilität setzt. Sie bildet die gesamte Bandbreite des Übereinkommens von Paris ab und lässt genügend Freiraum für unternehmerische Aktivitäten und Innovation. Mit der Vereinfachung und Verbreitung der Programme zur Erhöhung der Energieeffizienz von Unternehmen lassen sich Klimaziele und unternehmerische Interessen vereinbaren. Die Unternehmen, die sich der Energieagentur der Wirtschaft EnAW angeschlossen haben, konnten allein im Jahr 2022 ihren CO2-Ausstoss um über 791 976 Tonnen senken. Die EnAW-Angebote, mit denen die Firmen zielführende Massnahmen umgesetzt haben, sind ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg. Auch die Einführung analoger Systeme für Gebäude sowie die Zulassung von Marktmechanismen im In- und Ausland ermöglichen es, in der Schweiz aus dem Klimaschutz Chancen für Unternehmen zu generieren. In ihrem Zusammenspiel ermöglichen diese Instrumente, dass das Gesamtziel von der Reduktion des CO2-Austosses bis 2030 um 50%, welches sich die Schweiz selbst im Rahmen des Übereinkommens von Paris gegeben hat, erreicht wird. Diese Überlegungen gilt es jetzt für das Parlament in die Beratungen zum neuen CO2-Gesetz miteinzubeziehen.