Für den grössten Dachverband der Schweizer Wirtschaft ist wichtig, dass bei der AHV-Reform das Prinzip der Opfersymmetrie eingehalten wird. Er ist bereit, im Gegenzug zur Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre eine moderate Mehrwertsteuererhöhung hinzunehmen. Die Mehreinnahmen zugunsten der AHV dürften allerdings nicht höher ausfallen als in der abgelehnten Altersvorsorge 2020. Dabei gilt es die zusätzlichen 0,3 Lohnprozente, welche im Rahmen der STAF-Vorlage gesprochen wurden, mitzuberücksichtigen. Konkret heisst das, dass für die AHV21 nur noch maximal 0,3 zusätzliche Mehrwertsteuerprozente zur Verfügung stehen dürfen. Mehr darf weder der Wirtschaft noch den Konsumenten zugemutet werden. Der Schaden für den Werkplatz Schweiz und die Wohlstandseinbussen wären sonst zu hoch.
Keine Ausgleichsmassnahmen
Klar abgelehnt werden vom sgv alle Ausgleichsmassnahmen in Zusammenhang mit der Erhöhung des Frauenrentenalters. Die Finanzierungslücke der AHV nimmt derart grosse Ausmasse an, dass die Einsparungen aus der Erhöhung des Frauenrentenalters voll und ganz der Sanierung der AHV zu Gute kommen müssen. Ein weiterer Leistungsausbau ist schlicht nicht mehr finanzierbar. Die Abstimmung um die Altersvorsorge 2020 hat klar gezeigt, dass Ausgleichsmassnahmen wie die damals vorgesehenen 70 Franken Zusatzrente die Chancen einer Vorlage an der Urne nicht erhöhen, sondern sie vielmehr zu Fall bringen. Dieser Fehler sollte nicht wiederholt werden.