Irreführendes Bundesbüchlein: Bundeskanzlei verletzt politische Rechte der Bürger

31.03.2015 | 10:30
Das Referendumskomitee Nein zur neuen Billag-Mediensteuer legt gegen den Text zur Revision des Radio und Fernsehgesetzes im Bundesbüchlein Beschwerde ein. In unsachlicher und irreführender Weise suggeriert die Bundeskanzlei eine Reduktion der Gebühren, die im Widerspruch zu sämtlichen objektiven Indizien über die künftige Erhöhung der neuen Steuer steht. Damit werden die politischen Rechte der freien Willensbildung und der Abstimmungsfreiheit verletzt. Die Bundeskanzlei stellt mit ihrem Vorgehen das Resultat und die Regularität der Volksabstimmung in Frage.

In den letzten 25 Jahren stiegen die Billag-Gebühren von 279 auf heute 462 Franken um 65 Prozent an; gleichzeitig fliessen seit der Jahrtausendwende bis heute jährlich alleine wegen der Zuwanderung zusätzlich 142 Millionen Gebührengelder in die Kassen der SRG. Gesenkt wurden die Gebühren nie. Im Gegenteil: Die SRG sucht angesichts des Drucks sinkender Quoten seit Jahren nach neuen Einnahmequellen. In ihrer Strategie legt die SRG fest, künftig massiv in teure Eigenproduktionen und neu auch in einzig fürs Internet erstellte Sendungen zu investieren. Gleichzeitig wurden 2011 angepeilte Einsparungen bei der SRG von 55 Millionen Franken nicht erreicht und 32 Millionen freigemachte Mittel gleich wieder in „strategisch relevante Programmteile“ investiert.

All diese Indizien weisen eindeutig darauf hin, dass die SRG künftig mehr Einnahmen braucht und die neue Billag-Mediensteuer rasch ansteigen wird. Dem gegenüber ist die vom Bundesrat angekündigte „tiefere“ Steuer für private Haushalte (ca. 400 Franken) gesetzlich nirgends festgelegt und als bisher leeres Versprechen objektiv in keiner Weise untermauert. Anstatt die Stimmberechtigten offen über die drohenden Steuererhöhungen zu informieren, versucht die Bundeskanzlei nun aber den Text des Referendumskomitees umzuschreiben.

Gemäss dem Grundrecht der Abstimmungsfreiheit müssen die Stimmberechtigten hinreichend über den Abstimmungsgegenstand informiert werden. Die Abstimmungserläuterungen müssen objektiv informieren und hinreichend vollständig sein. Dagegen verstösst die Bundeskanzlei. Sie verweigert die Information, dass sämtliche objektiven Indizien auf eine Erhöhung der neuen Billag-Mediensteuer auf 1000 Franken pro Jahr und Haushalt hinweisen. Durch die Einmischung und die tatsachenwidrige Veränderung der Argumente des Referendumskomitees verletzt die Bundeskanzlei die politischen Rechte. Sie will die Erhöhung der Steuer nicht transparent darlegen und damit die Stimmbürger bewusst im Irrtum belassen, die Gebühren würden sinken.

Das Abstimmungsbüchlein ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die Stimmberechtigten. Die falschen Informationen zur künftigen Höhe der neuen Billag-Mediensteuer ist in schwerwiegender Weise entscheidungsrelevant. Das Resultat und die Regularität der Volksabstimmung wird mit dem Vorgehen der Bundeskanzlei in Frage gestellt. Das Referendumskomitee unter der Führung des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv hat deshalb bei der zuständigen Kantonsregierung des Kantons Bern offiziell eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht. Es fordert, dass der Text im Abstimmungsbüchlein korrekt und wahrheitsgetreu formuliert wird. Der Druck des Abstimmungsbüchlein ist bis zum rechtskräftigen Entscheid über vorliegende Beschwerde wenn nötig superprovisorisch zu sistieren.

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Hans-Ulrich Bigler
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