Der Bundesrat hat entschieden, erneut eine grundsätzliche Home-Office-Pflicht einzuführen. Dabei sind es die Arbeitgeber, die im Rahmen ihrer Schutzkonzepte definieren, wann und ob die Arbeit abseits des Betriebs erfolgt. Der sgv verlangt eine Arbeitgerber-konforme Umsetzung dieser Massnahme – ohne bürokratische Kontrollen.
Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft kritisiert intrusive Massnahmen, die nicht nachvollziehbar sind. Der sgv begrüsst jedoch, dass es zu keinem Lockdown kommt.
Die heutigen Entscheide des Bundesrates sind nicht nachvollziehbar. So gibt es etwa in der Gastronomie weniger Ansteckungen als anderswo – und trotzdem werden dort neue Massnahmen verhängt. Auch in der Arbeitswelt werden weniger Ansteckungen verzeichnet. Die Home-Office-Pflicht ist deshalb nicht verhältnismässig.
Immerhin anerkennt der Bundesrat die Hoheit der Arbeitgeber. Es ist allein an ihnen, im Rahmen des Schutzkonzepts zu bestimmen, wann und wer abseits des Betriebs arbeitet. Diesen Grundsatz gilt es zwingend zu respektieren.
Der sgv verlangt vom Bundesrat eine verbindliche Exit-Strategie aus den nun verhängten Massnahmen. Diese hat sich an der Logik des gezielten Schutzes zu orientieren.