Der sgv hat sich unmittelbar nach der Schliessung der Schulen mit aller Kraft dafür eingesetzt, dass die Organisationen der Arbeitswelt OdA unter Einhaltung des Notrechts in ihrem Berufen die praktischen Prüfungen durchführen können. Innerhalb von zehn Tagen hat der sgv zusammen mit dem obersten Fachgremium der Berufsbildung (Steuergremium Berufsbildung BB2030) ein Vorschlag ausgearbeitet. Dieser Vorschlag berücksichtigt den Wunsch der Kantone, dass keine schulischen Abschlussprüfungen stattfinden. Bei den praktischen Prüfungen können die OdA aus drei Varianten die für sie schweizweit durchführbare Prüfungsform auswählen und beantragen. Dieser Antrag wird durch das zuständige Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI genehmigt. Die Umsetzung erfolgt durch die Prüfungsverantwortlichen in den Kantonen. Damit beweist das schweizerische Berufsbildungssystem seine Leistungsfähigkeit in Krisenzeiten.