Generelle Maskenpflicht ist unverhältnismässig und reine Symbolpolitik

27.08.2020 | 11:30

Die in einzelnen Kantonen eingeführte generelle Maskenpflicht in Einkaufs­läden, Shoppingcenter und auf Märkten ist nicht verhältnismässig. Zielgerichtete Mass­nahmen, welche dafür sorgen, dass ein erneuter Lock­down verhindert werden kann, sind im Sinne des Smart Restarts zu begrüssen. Eine generelle Maskenpflicht ist jedoch weder zielgerichtet noch verhält­nis­mässig und reine Symbolpolitik zu Lasten vieler KMU.

Es gelten nach wie vor die Beschlüsse des Bundesrates zur Handhabung von Schutz­konzepten vom 19. Juni 2020. Alle öffentlich zugänglichen Orte müssen über ein Schutzkonzept verfügen. Die Menschen müssen weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln einhalten. Es gilt die Distanzregel von 1,5 Meter. Eine Unterschreitung des Abstands ist zulässig, wenn geeignete Schutzmassnahmen ergriffen werden. Eine im Detailhandel unterdessen übliche Schutz­mass­nahme sind zum Beispiel die Plexiglasscheiben im Kassenbereich. Der Schutz vor Ansteckung zwischen Kundschaft und Personal kann so wirksam vermieden werden. Bereits im Lockdown haben die Apotheken bewiesen, dass das Tropfsystem praktikabel und wirkungsvoll ist. Die kleineren Detailhändler haben dieses System erfolgreich übernommen. Eine flächendeckende Maskenpflicht bedeutet für den KMU-Detailhandel eine unverhältnismässig grosse Einschränkung. Befürchtet werden insbesondere Umsatz­rückgänge, weil die Kunden angesichts der Maske ausbleiben.

Klein und gross nicht vergleichbar

Mit der generellen Maskenpflicht werden Shoppingcenters mit grossen Personen­ansammlungen mit dem kleinen Detaillisten in einen Topf geworfen. Kleine Läden haben eine tiefere Kundenfrequenz und können diese problemlos kontrollieren. Gerade für den KMU-Detailhandel ist die Maskenpflicht deshalb völlig unverhältnismässig. Eine generelle Maskenpflicht wird den seit dem Lockdown eh schon geschwächten KMU-Detailhandel weiter schwächen. Kundinnen und Kunden werden weniger lang in den Läden verweilen oder weichen auf Online-Shops aus. Dabei besteht zusätzlich die Gefahr, dass die Kaufkraft in ausländische Online-Shops abfliesst. Besonders im Non-Food-Bereich ist die Gefahr hoher Umsatz- und Frequenzeinbussen hoch.

Für den grössten Dachverband der Schweizer Wirtschaft ist es unverständlich, wieso Kantone wie Zürich eine generelle Maskenpflicht in Bereichen wie Detailhändel und Märkte einführen, welche vom BAG nicht als Übertragungsorte identifiziert werden. Diese Tatsache zeigt klar, dass es sich bei diesen Entscheiden um reine Symbolpolitik handelt. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt deshalb seine kantonal zuständigen Mitgliedorganisationen mit Mustervorstössen, welche in den jeweiligen Kantonsparlamenten ein­ge­reicht werden und die Entscheide der Regierungsräte korrigieren können. Die Bewältigung der Covid-Krise gelingt mit Augenmass und nicht auf Grund einer maskierten Gesellschaft.

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Hans-Ulrich Bigler
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