Geltende Datenschutzvorschriften genügen

01.04.2015 | 15:00
Das heute geltende Datenschutzgesetz (DSG) genügt. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt unnötige Reformen ab. Diese führen einzig zu mehr Bürokratie und Regulierung für das Gewerbe. Auch eine Erweiterung der Kompetenzen des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten EDÖB drängt sich nicht auf.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt zusätzliche Regulierung und Bürokratie im Datenschutz ab. Insbesondere Massnahmen wie generelle Informationspflichten für jegliches Bearbeiten von Daten sind unverhältnismässig und erschweren die gewerbliche Tätigkeit. Eine Revision des Datenschutzgesetzes ist nicht notwendig.

Bereits heute ist die Öffentlichkeit gut über den Datenschutz informiert. Dafür sorgen zahlreiche Publikationen und nicht zuletzt umfangreiche und nützliche Informationen auf professionell aufbereiteten Websites. Massnahmen, mit denen die Verfahren zur Rechtsdurchsetzung von Privatpersonen gestärkt werden, drängen sich nicht auf. Ebenso verfügt der Eidgenössische Datenschutzbeauftrage EDÖB heute über ausreichende Kompetenzen.

Mit der Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) will der Bundesrat die Voraussetzungen schaffen, damit die Schweiz die modernisierte Europarats-Konvention zum Schutz der Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten ratifizieren und EU-Datenschutzerlasse übernehmen kann. Die Übernahme umfangreicher Datenschutzregelungen aus der EU ist nicht nötig. Der sgv lehnt dies ab.

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Hans-Ulrich Bigler
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