Freedom Day: sgv begrüsst das Einlenken des Bundesrates und fordert Untersuchung

16.02.2022 | 14:15

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst, dass der Bundesrat den Forderungen der Wirtschaftsverbände weitestgehend nach­ge­kommen ist. Es ist der Sieg der Vernunft und des beharrlichen Drucks von Seiten der Wirtschaft. Endlich kommt der Bundes­rat auch den For­de­rungen des sgv nach, die besondere Lage aufzuheben und das Mandat der Taskforce zu beenden. Der sgv fordert jedoch, dass die besondere Lage bereits Ende Februar aufgehoben und die Fehl­ein­schätzungen der Taskforce untersucht werden.

Mit der weitestgehenden Aufhebung der Mass­nahmen schwenkt der Bundesrat endlich auf den Pfad einer evidenzbasierten Politik ein. Die all­ge­meine Situation und insbesondere die Entspannung auf den Intensivstationen zeigen, dass die für viele Branchen schädlichen Massnahmen wie die Zerti­fi­kats­pflicht aufgehoben werden können.

Der sgv ist sehr erfreut, dass seine beharrliche Forderung, die besondere Lage aufzuheben endlich Früchte trägt. Angesichts der heutigen Situation ist es jedoch unabdingbar, dass die besondere Lage rasch möglichst, das heisst Ende Februar, aufgehoben und die Rückkehr in die ordentliche Lage angeordnet wird. Es ist Freedom Day und das Land braucht dringend und schnell wieder die Normalität zum Wohle von Gesellschaft und Wirtschaft.

Die demokratisch nicht legitimierte wissenschaftliche Taskforce musste bereits zum zweiten Mal ihre Fehleinschätzung eingestehen. Diese Fehl­ein­schätzungen verbunden mit einer manipulativen Kommunikation, wie aktuell das Festhalten an einer möglichen Impfpflicht, haben die Bevölkerung stark verunsichert. Ihre Politik hat den Bundesrat auch dazu bewegt, die Lockdowns unter Inkaufnahme von massiven wirtschaftlichen Schäden zu verhängen. Der grösste Dachverband der Wirtschaft begrüsst, dass der Bundesrat auch der Forderung nach Auflösung der Taskforce nachgekommen ist. Der sgv fordert jedoch, dass die Rolle der Taskforce und ihr Versagen detailliert untersucht werden.

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Fabio Regazzi
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