Der sgv hatte wiederholt gefordert, dass die Zinsen für Covid-Kredite nicht über dem Leitzins der Schweizerischen Nationalbank (SNB) liegen dürfen. Ursprünglich hatten die Banken zugesichert, mit diesen Krediten keine Margen zu erzielen. Eine Reduktion auf 0,25% bzw. 0,75% ist daher nicht nur folgerichtig, sondern auch gerechtfertigt. Der bundesrätliche Entscheid stellt sicher, dass die KMU nicht weiter unnötig belastet werden und die Kreditinstitute keine ungerechtfertigten Gewinne auf Kosten der Unternehmen machen.
Nach wie vor fordert der sgv eine transparente und faire Konsultationspraxis: Künftig müssen auch die betroffenen Unternehmen und Wirtschaftsverbände in den jährlichen Überprüfungsprozess der Zinssätze einbezogen werden.