Der sgv-Kompromissvorschlag für den Detailhandel hat sich durchgesetzt

18.12.2020 | 16:00

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv nimmt mit Befriedigung zur Kennt­nis, dass der Bundesrat im Detail­handel auf den Kompromissvorschlag des sgv eingegangen ist. Hingegen befindet sich der Bundesrat ansonsten unverändert im Blindflug. Zahlen des BAG selbst widerlegen die Behauptung, dass Gastrobetriebe zu den häufigen Ansteckungsorten gehören. Der sgv kriti­siert deshalb die Schliessung dieser Betriebe, wie auch jene der Betriebe aus dem Frei­zeit­­bereich scharf. Der Entzug der Wirtschafts­frei­heit führt allein für die Gastrobetriebe zu einem Umsatzverlust von 2,5 Milliarden Franken, im Freizeitbereich von 800 Millionen Franken. Der sgv fordert, dass der Bund diese Umsatzausfälle entschädigt.

Der sgv stellt fest, dass in den vergangenen Tagen von verschiedener Seite massiv Druck auf den Bundesrat ausgeübt wurde. Auch der sgv hat als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft und als Vertreter des Detailhandels seinen Einfluss geltend gemacht und einen Kompromiss erkämpft. Der Detailhandel hat in diesem Krisenjahr bewiesen, dass er funktionierende Schutzkonzepte entwickeln und implementieren kann. Die Konzepte erlauben sowohl eine Lockerung als auch eine Verschärfung in Abhängigkeit der epidemiologischen Lage. Der Kompromiss rettet für den Detailhandel das dringend benötigte Weihnachtsgeschäft. Die Schutzkonzepte im Zusammenspiel mit einer verstärkten Prävention sind sinnvolle Massnahmen zur Eindämmung des Infektionsrisikos. Der sgv erwartet deshalb, dass der Bundesrat seine Bemühungen in Zukunft auf die Prävention, das heisst das Einhalten und die Kontrolle der Hygiene- und Abstandregeln ausrichtet.

Auch die Gastro- und Freizeitbetriebe haben funktionierende und anpassungsfähige Schutzkonzepte entwickelt. Die Schliessung dieser Betriebe ist für den sgv deshalb unverständlich. Der Bundesrat befindet sich mit seinem Aktionismus unverändert im Blindflug. Das BAG selbst weist in seinen Zahlen nach, dass insbesondere Gastrobetriebe keine Hotspots für Ansteckungen sind.

Die Schliessung der Gastro- und Freizeit/Fitnessbranche bedeutet der Entzug der Wirtschaftsfreiheit und führt zu massiven Umsatzverlusten in den betroffenen Betrieben. Diese Umsatzverluste müssen vom Bund zwingend entschädigt werden. In der Gastrobranche wird mit einem Verlust von 2.5 Milliarden Franken und bei den Freizeitbetrieben von 800 Millionen Franken gerechnet.

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