Kommissionsgebühren auf Transaktionen mit bargeldlosen Zahlungsmitteln, unter anderem den neuen Debitkarten, stellen für Händler eine finanzielle Belastung dar. Diese Belastung hat in den vergangenen Jahren rasant zugenommen. KMU werden so immer mehr in ihrem unternehmerischen Handeln eingeschränkt, und in ihren geschäftlichen Tätigkeiten immer stärker geschädigt.
Der sgv begrüsst daher den Willen der WEKO, die Belastung der KMU durch hohe Kommissionsgebühren anzugehen. Sie zeigt dies mit dem Abschluss der Untersuchung gegen Mastercard bezüglich der Interchange Fees auf den neuen Debitkarten und der entsprechenden einvernehmlichen Regelung.
Nun fordert der sgv von den Acquirern, dass sie die Konditionen anpassen und die Kostensenkungen, welche ihnen durch den neuen, niedrigeren Interchange Fee Satz entstehen, an die Händler mit der Senkung der Gebühren weitergeben.
Der sgv weist jedoch auch darauf hin, dass die Ursache für die überproportional starke Belastung der KMU-Händler durch hohe Kommissionsgebühren hauptsächlich auf den fehlenden Wettbewerb und das Quasimonopol auf dem Acquiring-Markt zurückzuführen ist. Dies verunmöglicht eine faire Preisbildung und zwingt KMU, überhöhte Kommissionsgebühren zu akzeptieren. Daher fordert der sgv, dass die Gebührenlast für die KMU reduziert wird, indem der Wettbewerb auf dem Acquiring-Markt wiederhergestellt wird.
Des Weiteren kritisiert der sgv die heute vorherrschende Intransparenz der Gebührenstrukturen und Kostenmodelle. Diese verunmöglicht es den Händlern, sich einen Überblick über die anfallenden Kosten zu verschaffen. Damit sind die KMU nebst der Beeinträchtigung ihrer Handlungsfreiheit auch in ihrer Prozess- und Kostenoptimierung behindert.