Mit der Revision will der Bundesrat insbesondere die Informationspflichten der Unternehmen, die zwangsläufig Daten verarbeiten, ausweiten. Für die Unternehmen sollen verschiedene Handlungspflichten eingeführt werden. Beispielsweise soll eine Pflicht zur Information der betroffenen Personen eingeführt werden. Vorgesehen ist auch eine Pflicht zur Mitteilung von Berichtigung oder Löschung von Daten. Für die Unternehmen wird sich diese in vielen Arbeitsstunden und damit in hohen Zusatzkosten niederschlagen.
Interessen der Wirtschaft werden ignoriert
Der Revisionsentwurf des Bundesrates orientiert sich einseitig an den potentiellen Risiken für die betroffenen Personen. Die Interessen der Wirtschaft und insbesondere der KMU spielen offensichtlich keine Rolle. Da alle Unternehmen – insbesondere auch die KMU - dem DSG unterstehen, wird die Gesetzesrevision zwangsläufig zu einem Bürokratieberg führen, der unnötigen Aufwand und Regulierungskosten verursachen wird.
sgv lehnt Datenpolizei ab
Eine Stärkung der Aufsichtskompetenzen des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) lehnt der sgv ebenfalls ab. Die geplante Befugnis, Verstösse gegen die Datenschutzvorschriften zu untersuchen und entsprechende Verfügungen zu erlassen, wird zweifellos zu einer zusätzlichen Belastung für die Wirtschaft führen. Auch die Verschärfung von Strafbestimmungen mit Bussen bis CHF 500'000.- und sogar Freiheitsstrafen schiesst weit übers Ziel hinaus. Die Totalrevision des Datenschutzgesetzes darf nicht in eine Kriminalisierung der Unternehmen münden.