Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative ist im vollen Gang. Die Ausschöpfung des Inländerpotenzials wird zu einem wichtigen Ziel der Arbeitsmarktpolitik. Ein Ersatz für Arbeitskräfte aus dem Ausland sind diese Massnahmen jedoch nicht. Selbst wenn das inländische Arbeitskräftepotenzial bestmöglich ausgeschöpft wird, sind die Schweizer Wirtschaft und insbesondere die KMU auch in Zukunft auf gut qualifizierte Personen aus dem Ausland angewiesen. In den nächsten Jahren werden mehr Arbeitskräfte den Arbeitsmarkt verlassen als neu dazukommen. Der Mangel an Fachkräften wird sich also künftig noch verschärfen.
Die Personenfreizügigkeit ist Teil der Bilateralen Verträge der Schweiz mit der EU, die Schweizer Firmen den Marktzugang gewährleisten. Wird infolge Annahme der Begrenzungsinitiative das Personenfreizügigkeitsabkommen gekündigt, wird das ganze bilaterale Vertragspaket mit der EU in Frage gestellt. Daraus würden sich für die Schweizer Unternehmen Nachteile beim Marktzugang zur EU ergeben.