Covid19: Bundesrat geht auf Forderungen von sgv und KMU ein

27.01.2021 | 15:30

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst die Verdoppelung der Unterstützung für die Härtefälle und die Verlängerung des vereinfachten Kurzarbeitsregimes. Positiv bewertet der sgv auch die Möglichkeit zur Ver­kürzung der Quarantänedauer. Der Bundesrat ist mit diesen Entscheiden auf Forderungen von Seiten des sgv und der KMU eingegangen. Für den sgv unverständlich bleibt jedoch die an­hal­tende Argumentation des Bundesrates mit auf unzulänglichen Daten basie­renden Kennzahlen wie dem R-Wert. Es braucht eine Rückkehr zum Konzept des gezielten Schutzes und Evidenz-basierte Massnahmen.

Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft begrüsst, dass der Bundesrat, wie von ihm mehrmals gefordert die Härtefall-Unterstützung für die von den Massnahmen betroffenen Unter-nehmen verdoppelt. Ebenso hat sich die Kurzarbeit als geeignetes und flexibles Instrument zur Abfederung von Umsatzeinbrüchen erwiesen. Der sgv begrüsst deshalb die Verlängerung des bestehenden Kurzarbeitsregimes und die finanzielle Alimentierung durch den Bund. Auch hier wurde der Forderung des sgv entsprochen.

Die intensivierte Teststrategie entspricht den Forderungen und Überlegungen, welch der sgv bereits im letzten Frühjahr gefordert hat. Es braucht eine Rückkehr zum Konzept des gezielten Schutzes und Evidenz-basierte Massnahmen. Der Schaden, welche die Massnahmen gegen die Pandemie in der Wirtschaft verursachen, ist immens. Massnahmen dürfen deshalb nicht ohne entsprechende klare Evidenz erfolgen. Vor diesem Hintergrund ist es für den sgv unverständlich, wieso der Bundesrat anhaltend mit dem R-Wert argumentiert, ein Wert der sich bereits im Dezember als unzulänglich erwiesen hat.

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