Ursprünglich hatten die Banken zugesichert, mit Covid-Krediten keine Margen zu erzielen. Dennoch liegen die aktuellen Zinssätze von 1,5% für Kredite bis 500'000 Franken resp. 2% (über 500'000 Franken) über dem SNB-Leitzins – für die betroffenen KMU eine unnötige Belastung, für die Kreditinstitute ein ungerechtfertigter Gewinn. Eine Zinsreduktion auf 0,25% resp. 0,75%, entsprechend dem aktuellen SNB-Leitzins, ist deshalb zwingend, um die Liquidität und Investitionskraft der Unternehmen nicht weiter zu schwächen. Diese Kredite sind durch eine staatliche Bürgschaft abgesichert, wodurch das Risiko für die Banken erheblich reduziert wird. Höhere Zinssätze als dem SNB-Leitzins entsprechend wären nicht gerechtfertigt und würden einzig den Banken zugutekommen.
Nicht schon wieder auf dem Rücken der KMU
Problematisch ist zudem das gesetzlich vorgeschriebene Konsultationsverfahren. Derzeit werden ausschliesslich Kredit gebende Banken in die jährliche Überprüfung einbezogen, während betroffene Unternehmen und Wirtschaftsverbände aussen vor bleiben. Der sgv kritisiert diese einseitige Vorgehensweise und fordert, dass künftig auch die Interessen der KMU in diesen Prozess einbezogen werden. Es kann nicht sein, dass allein die Banken über die Zinshöhe mitbestimmen, während die KMU die Zeche zahlen müssen. Der sgv ruft die Behörden dazu auf, diese Korrektur umgehend vorzunehmen und für die kommenden Jahre eine ausgewogene Konsultationspraxis sicherzustellen. Zudem braucht es mehr Transparenz bei der Festlegung der Zinssätze, um zu verhindern, dass auf dem Rücken der KMU ungerechtfertigte Margen erwirtschaftet werden.