Im Zuge der Covid-19-Krise haben viele Unternehmen, in denen es sinnvoll und möglich ist, freiwillig individuelle Homeofficeregelungen eingeführt. In vielen Unternehmen ausserhalb der Dienstleistungsbranche ist Telearbeit gar keine Option. Das heisst, das Potential für die Massnahme «Home office» ist bereits ausgeschöpft und die Einführung einer Pflicht reine Symbolpolitik. Ausserdem haben die Unternehmen auf dem Covid-19-Gesetz basierend und in der Logik des gezielten Schutzes Schutzkonzepte eingeführt, welche sich bewährt haben. Es gibt keine Evidenz für ein erhöhtes Infektionsrisiko am Arbeitsplatz.
Auf Schliessungen muss in jedem Fall verzichtet werden. Mit dieser Massnahme werden wiederum Branchen hart getroffen, welche bereits bei den vorangegangenen Schliessungen dringend notwendige Umsätze verloren haben. Auch bei diesen Massnahmen und betroffenen Branchen fehlt die Evidenz des erhöhten Infektionsrisikos. Der sgv lehnt deshalb die vom Bundesrat vorgeschlagene Variante 2 dezidiert ab. Variante 1 wird er im Rahmen der Vernehmlassung kritisch prüfen und beurteilen.