Der sgv ist sehr erfreut, dass der Bundesrat seiner beharrlichen Forderung, in die normale Lage zurückzukehren, nachkommt. Wirtschaft und Gesellschaft benötigen diesen Schritt in die Normalität unbedingt. Die Arbeitgeber sind weiterhin und gemäss dem ordentlichen Arbeitsgesetz verpflichtet, der Gesundheit ihrer Mitarbeitenden möglichst umfassend Sorge zu tragen. Die in der Logik des gezielten Schutzes in der Pandemiezeit angewandten Massnahmen, wie Hygiene und das Einhalten von Abständen, werden auch künftig wichtig sein und einer erneuten Verschlechterung der Lage entgegenwirken.
Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft wird die vorgeschlagenen Szenarien in der Vernehmlassung kritisch überprüfen. Der sgv wird insbesondere darauf bedacht sein sicherzustellen, dass die Reaktionen auf diese Szenarien möglichst flexibel und verhältnismässig gehandhabt werden.