BVG-Reform: Kein Sozialpartnerkompromiss sondern Etikettenschwindel

27.01.2021 | 07:30

Gewerkschaften und Teile des Arbeit­geber­verbandes wollen in der beruf­lichen Vorsorge Rentenzuschläge einführen. Ihr Vorschlag ist eine teure und systemwidrige Umverteilung, welche von einer Mehrheit der Orga­ni­sationen auf Arbeitgeberseite und den bürgerlichen Parteien abgelehnt wird. Der Vorschlag ist in der Vernehm­lassung folgerichtig klar durchgefallen. Dieses Modell als Sozial­partner­kom­promiss zu be­zeich­nen ist eklatanter Etikettenschwindel.

In einem heutigen Mediengespräch versuchen der Schweizerische Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse und der Schweizerische Arbeitgeberverband erneut, ihren BVG-Reformvorschlag als Sozial­partner­kompromiss zu verkaufen. Dies ist ein bewusstes, unredliches Täuschungsmanöver. Als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft war der sgv von Beginn an in die Sozialpartnergespräche involviert. Der sgv hat sich bereits in einem frühen Stadium klar und unmissverständlich von einer BVG-Reform distanziert, die auf Rentenzuschlägen basiert. 

Viele andere bedeutende Wirtschaftsverbände haben sich der Haltung des sgv angeschlossen. Darunter auch wichtige SAV-Mitglieder wie etwa der Schweizerische Versicherungsverband SVV, der Schweizerische Baumeisterverband SBV, GastroSuisse, HotellerieSuisse, die Swiss Retail Federation oder die Arbeitgeber Banken. In Opposition gegangen sind auch etliche kleine und mittelgrosse Berufsverbände sowie namhafte kantonale SAV-Sektionen. 

BVG-Rentenzuschläge müssen abgelehnt werden, weil sie systemwidrig und exorbitant teuer sind. Sie verletzen das 3-Säulen-Prinzip und bauen die Umverteilung aus statt ab. Ausserdem wurden pauschale Zuschläge bereits einmal vom Volk im Rahmen der Abstimmung zur AHV20 abgelehnt. Rentenzuschläge missachten also den Volkswillen.

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Hans-Ulrich Bigler
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