Bundesratsentscheid zu zögerlich und nicht auf Covid-Gesetz abgestützt

12.05.2021 | 16:00

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst den Entscheid des Bundesrates den Gastrobetrieben die Öffnung auch in Innen­räumen zu erlauben. Insgesamt beurteilt der sgv den Öffnungsschritt als zu zögerlich, zu langsam und zu wenig weitgehend. In der Logik des gezielten Schutzes und mit Schutzkonzepten ist eine voll­ständige Öffnung per 17. Mai möglich. Der grösste Dachverband der Schwei­zer Wirtschaft fordert ausserdem die Aufhebung der besonderen Lage und die Auflösung der wissen­schaftlichen Taskforce.

Für den sgv ist es unverständlich, dass der Bundesrat, trotz sinkender Infektionszahlen am Drei-Phasenmodell festhält, welches sich allein auf den Fortschritt des Impfprogramms abstützt. Dieses Modell widerspricht der Logik des gezielten Schutzes und verstösst gegen das Covid-Gesetz, das heisst einem breitangelegten Impf- und Testprogramm, Contacttracing sowie der konsequenten Anwendung von Schutzkonzepten. Diese Logik wurde vom Parlament genehmigt und im Covid-19-Gesetz fest­geschrieben.

Der sgv begrüsst die Öffnung der Innenräume der Gastrobetriebe für den Publikumsverkehr. Warum damit weitere zwei Wochen zugewartet wird, ist nicht nachvollziehbar. Ein solcher Schritt ist bereits per 17. Mai möglich. Ebenfalls kritisiert der sgv, dass die Eventbranche immer noch im Teillockdown verharren muss. Auch sie braucht dringend eine Perspektive. Die Verbindung von Testen mit der Auflösung der Home-office-Pflicht beurteilt der sgv als völlig KMU-untauglich. Ausserdem haben sich in der Ver­nehm­lassung alle Sozialpartner gegen ein solches Modell ausgesprochen.

Der sgv fordert zudem die Aufhebung der besonderen Lage und damit verbunden eine sofortige Rückkehr in die normale Lage. Dieser Schritt verhindert, dass die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kosten weiter ins Unermessliche ansteigen. Nachdem die wissenschaftliche Taskforce letztes Wochenende die Fehlerhaftigkeit ihrer Modelle öffentlich eingestanden hat, ist sie umgehend aufzulösen.

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