Viele Unternehmen sind unmittelbar von der behördlich verordneten Schliessung betroffen, auch wenn ihre Aktivitäten nicht ausdrücklich in der Verordnung des Bundesrates genannt sind. In der Wertschöpfungskette führen die verordneten Schliessungen zu weiteren de facto Schliessungen. Diese de facto Schliessungen müssen zu Entschädigungen via EO führen. Die vom Bundesrat geplante Härtefallklausel ist ein Schritt in Richtung Gleichbehandlung. Bei den direkt von den Schliessungen betroffenen Unternehmen bleibt jedoch eine Ungleichbehandlung. Inhaberinnen und Inhaber von Kapitalgesellschaften erhalten mit der pauschalen Entschädigung von monatlich CHF 3'320 im Monat, wesentlich weniger als Einzelunternehmerinnen und -unternehmer. Der sgv fordert, dass auch diese Ungleichbehandlung in absehbarer Zeit behoben wird.
Für den sgv ist es wichtig, dass die bisherigen Bemühungen des Bundesrates von den KMU als Erfolg wahrgenommen und anerkannt werden. Entsprechend ist der festgestellte Handlungsbedarf die Weiterentwicklung eines wirksamen Krisenbewältigungsmodells und die Vorbereitung einer Exit Strategie, die sich am «KMU first» Prinzip orientiert.