Für den grössten Dachverband der Schweizer Wirtschaft bleibt der gegenseitige Marktzugang CH-EU ein wichtiges Gut. Der sgv setzt auf eine ausgewogene Abwägung der Konzessionen an die EU und der Beibehaltung der Schweizerischen Souveränität und Autonomie. Der vorliegende Vertragsentwurf ist zu viele Konzessionen eingegangen und nicht geeignet, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft zu erhalten.
Als erster Dachverband der Schweizer Wirtschaft hat der sgv verschiedene Elemente des vorliegenden Abkommens kritisiert und als nicht mehrheitsfähig bezeichnet. Die umstrittenen Punkte und Roten Linie für die Verhandlungen sind: Die Rolle des Europäischen Gerichtshofs in der Streitschlichtung, die flankierenden Massnahmen für den Schutz des Arbeitsmarktes, die Unionsbürgerrichtlinie, die Regelung der staatlichen Beihilfen sowie die absolute Guillotine-Klausel. In all diesen Punkten müsste die Schweiz einen grossen Souveränitätsverlust in Kauf nehmen. Ein solches Resultat entspricht nicht einer Verhandlung von gleichberechtigten Partnern auf Augenhöhe und ist vor dem Volk nicht mehrheitsfähig.
Skeptisch beurteilt der sgv die Absicht des Bundesrates, zur Stabilisierung der Bilateralen die autonome Prüfung des nationalen Rechts anzugehen und einseitig Schweizer Recht anpassen zu wollen. Damit werden unter Umständen im Vorhinein Trümpfe in weiteren möglichen Verhandlungen verschenkt. Bereits das Beispiel der Börsenäquivalenz hat gezeigt, dass einseitige Schweizer Zugeständnisse von der EU noch lange nicht einfach übernommen werden. Immerhin begrüsst der sgv, dass die Sozialpartner in diesen Prozess einbezogen werden sollen.
Richtig ist die Erklärung des Bundesrates, sich für eine rasche Deblockierung der «Kohäsionsmilliarde» im Parlament einzusetzen. Allerdings muss der Fokus darauf ausgerichtet sein, mit diesen Geldern in erster Linie die Teilnahme unserer Hochschulen an den europäischen Forschungsprogrammen (Horizon etc.) sicherzustellen.