Altersvorsorge: Reform der beruflichen Vorsorge verträgt keinen Aufschub

20.12.2017 | 10:00

Der Bundesrat will die Reform der Altersvorsorge in zwei Pakete aufteilen. Das Rentenalter soll für beide Geschlechter auf 65 Jahre festgelegt werden. Dies ist gut und entspricht dem Vorschlag, den der Schweizerische Gewerbeverband sgv bereits in diesem Frühjahr als Alternative zur missglückten Altersvorsorge 2020 vorgestellt hat. Höchst gefährlich ist jedoch die Absicht, die Reform der beruflichen Vorsorge zeitlich zurückzustellen. Der sgv verlangt vom Bundesrat auch in der zweiten Säule rasch griffige Reformvorschläge.

Die strukturellen Probleme der beruflichen Vorsorge sind mindestens so gross wie die AHV. Dank einiger guter Anlagejahre konnten sich die Pensionskassen einigermassen halten. Bereits ein schlechtes Börsenjahr wird aber ausreichen, um viele Pensionskassen in eine Unterdeckung zu treiben. Schmerzhafte Sanierungsmassnahmen werden dann unumgänglich sein.

Aus Sicht des sgv ist es daher unverantwortlich, die Reform der beruflichen Vorsorge zeitlich zurückzustellen. Die Aufteilung der Altersvorsorge in zwei Pakete ist nach dem Scheitern der Altersvorsorge die einzig richtige Schlussfolgerung, die der Bundesrat ziehen konnte. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv verlangt aber, dass die BVG-Revision parallel zur AHV-Revision in die Räte geschickt wird.

Bezüglich der AHV-Reform begrüsst der sgv die Absicht des Bundesrates, das Referenzalter einheitlich bei 65 Jahren festzulegen. Die Wirkung dieser Reform darf nicht mit Kompensationsmass-nahmen wieder abgeschwächt werden. Auch sind Massnahmen zur Flexibilisierung des Rentenalters, wie sie der Bundesrat vorschlägt, nicht dringlich und können zeitlich zurückgestellt werden. Das Rentenalter ist bereits heute sehr flexibel ausgestaltet.

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Hans-Ulrich Bigler
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