Der BVG-Mindestumwandlungssatz muss rasch gesenkt werden. Die daraus resultierenden Renteneinbussen gilt es zu kompensieren. Hierzu bedarf es sowohl Anpassungen beim Sparprozess als auch Massnahmen zugunsten einer Übergangsgeneration. All diese Korrekturen verursachen Mehrkosten. Eine Allianz von Wirtschafts-, Angestellten- und Fachverbänden ist bereit, angemessene, zielgerichtete Kompensationsmassnahmen und deren Kosten mitzutragen und sie in einer Volksabstimmung zu verteidigen. Die Mehrkosten für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen aber verkraftbar bleiben, und die Massnahmen müssen letztlich systemkonform ausgestaltet sein.
Mit Befremden musste Ende April zur Kenntnis genommen werden, dass eine knappe Mehrheit der SGK-S beschlossen hat, die umlagefinanzierten Rentenzuschläge neu aufleben zu lassen und wieder massiv auszubauen. Das hätte massive Mehrkosten zur Folge. Gemäss Berechnungen von c-alm belaufen sich die Kosten der von der SGK-S beantragten Massnahmen für die Übergangsgeneration auf rund 20 Milliarden Franken. Das heisst: Das Modell ist mehr als doppelt so teuer wie das Modell des Nationalrates mit rund 9 Milliarden Franken. Der von der SGK-S gewählte Finanzierungsmodus würde den Jungen eine massive Hypothek auferlegen. Währenddem die nationalrätlichen Übergangsmassnahmen nach 15 Jahren voll ausfinanziert wären, würde der Ansatz der SGK-S während mindestens 60 Jahren teils erhebliche Mehrkosten verursachen.
Der Vorschlag der SGK-S hätte eine markante Überkompensation zur Folge. Im Giesskannenprinzip würden Gelder an Gutverdienende ausgerichtet. Nur rund 14 Prozent der BVG-Versicherten sind BVG-nah versichert und damit direkt von einer Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes betroffen. Es ist daher widersinnig und ineffizient, 88 Prozent der Betroffenen Kompensationszahlungen zusprechen zu wollen, die wiederum vor allem von den Jungen finanziert werden müssten. Damit würde ein Reformziel ganz klar verfehlt.
Der gewählte Ansatz mit wiederkehrenden, lebenslang auszurichtenden Rentenzuschlägen ist systemfremd und würde zu einer fragwürdigen Vermischung von AHV- und BVG-Prinzipien führen. Der Ansatz des Nationalrats ist auch hier klar im Vorteil, indem er dem Grundsatz der beruflichen Vorsorge folgt, dass zugesicherte Leistungen stets vollständig ausfinanziert sein müssen.
Offenbar ist eine knappe Mehrheit der SGK-S davon ausgegangen, dass ihr Lösungsansatz in einer Volksabstimmung auf eine grössere Akzeptanz stossen wird als das Modell des Nationalrats. Diese Einschätzung ist falsch. Bestehende Widerstände dürften kaum zu brechen sein. Dafür dürfte der exorbitant teure, systemfremde, die Umverteilung ausbauende Lösungsvorschlag zu einer zunehmenden Ablehnung im bürgerlichen Lager, bei den Jungparteien und in Wirtschaftskreisen führen. Im Interesse einer mehrheitsfähigen, rasch umsetzbaren BVG-Reform empfehlen die Wirtschafts-, Angestellten- und Fachverbände, bei den Massnahmen zugunsten der Übergangsgeneration auf das Modell des Nationalrats einzuschwenken.