Die AHV 21 ist Sinnbild für einen gut schweizerischen Kompromiss. Das heutige Rentenniveau bleibt unangetastet. Punktuell kommt es sogar zu spürbaren Leistungsverbesserungen. Mit den höheren Mehrwertsteuersätzen haben die Konsumentinnen und Konsumenten und die Betriebe die Hauptlast der Sanierungsmassnahmen zu tragen. Die Vereinheitlichung des Referenzalters für Frauen und Männer bei 65 Jahren ist angesichts der sehr grosszügigen Ausgleichsmassnahmen und der nach wie vor deutlich höheren Lebenserwartung der Frauen gerechtfertigt und zeitgemäss. Wichtig ist auch, dass das Rentenalter weiter flexibilisiert wird. Dies entspricht dem Bedürfnis vieler Versicherten nach einem individuell gestaltbaren Übergang in die Pensionierung. Dass Beitragszahlungen ab Alter 65 neu zu Rentenverbesserungen führen und neu auch fehlende Beitragsjahre aufgefangen werden können, sind weitere positive Aspekte der Reform.
Im Rahmen des finanziell gerade noch Verkraftbaren ist das Parlament den Anliegen der Linken und der Frauenorganisationen weit entgegengekommen. Die AHV-Reform sieht grosszügige Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Frauen vor. Insgesamt neun Jahrgänge können im Falle einer vorzeitigen Pensionierung von tieferen Rentenkürzungssätzen profitieren. Die Renten der gleichen neun Jahrgänge werden bedarfsgerecht angehoben. Die AHV 21 ist sozialverträglich und trägt den Anliegen der Frauen massgeblich Rechnung.
Die drei Dachverbände der Wirtschaft werden sich in der anstehenden Abstimmungskampagne geschlossen und mit grossem Engagement für die Annahme der AHV 21 einsetzen.