Unnötige Regulierungen abbauen – flexiblen Arbeitsmarkt stärken

07.11.2017 | 10:30

Das heute geltende Arbeitsgesetz (AgG) wurde vor über 50 Jahren in Kraft gesetzt. Es ist in vielen Teilen veraltet und muss modernisiert und flexibler gemacht werden. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv verlangt den Abbau unnötiger Regulie­­rungen bezüglich Arbeits- und Ruhezeiten, bei den Pausenvorgaben oder bei den Höchstarbeitszeiten. Auch müssen KMU von Vorgaben befreit werden, die auf grosse Organisationen ausgerichteten sind. Seinen Katalog an konkreten Forderungen zur Flexibilisierung des Arbeitsrechtes präsentierte der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft heute vor den Medien in Bern.

Der flexible Arbeitsmarkt ist Grundlage für die tiefe Arbeitslosigkeit von lediglich knapp über 3 Prozent in der Schweiz, auch bei den Jugendlichen. «Wollen wir diesen wichtigen Erfolgsfaktor nicht gefährden und langfristig Arbeitsplätze sichern, muss das Arbeitsgesetzt von unnötigen und veralteten Regulierungen entschlackt werden», sagt sgv-Präsident und SVP-Nationalrat Jean-François Rime. «Das heutige Gesetz atmet den Geist der 50er- und 60er Jahren und ist schlicht nicht mehr zeitgemäss.» 

Heute arbeiten drei Viertel der Erwerbstätigen im Dienstleistungssektor und nutzen die Freiheiten und Möglichkeiten der Digitalisierung. Zu starre Arbeitszeiten orientieren sich an einem überholten Fabrikbild. «Die moderne Arbeitswelt ist flexibel und nicht mehr ausschliesslich an den Arbeitsplatz in der Firma gebunden. Das gilt insbe­­sondere im wachsenden Dienstleistungsbereich, aber auch in kundenorientierten, gewerblichen Branchen», betont Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv und FDP-Nationalrat. «Dem ist Rechnung zu tragen. Wir fordern, dass die Höchstarbeitszeit von 45 Stunden auf 50 Stunden pro Woche angehoben wird.»

Das heutige Arbeitsgesetz atmet den Geist der 50er- und 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Um den Bedürfnissen des flexiblen Arbeitsmarkts des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden, muss dieses entrümpelt und von unnötigen Regulierungen befreit werden. Das heutige Arbeitsgesetz atmet den Geist der 50er- und 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Um den Bedürfnissen des flexiblen Arbeitsmarkts des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden, muss dieses entrümpelt und von unnötigen Regulierungen befreit werden.

«Das heutige Arbeitsgesetz ist in Branchen wie bei uns Treuhänderinnen und Treuhändern kaum sinnvoll praktikabel», untermauert FDP-Nationalrätin und Präsidentin von Treuhandsuisse, Daniela Schneeberger die Forderung nach einer Anhebung der Höchstarbeitszeiten. «Wir müssen über den Jahreswechsel und im Frühjahr länger arbeiten können, wenn beispielsweise mit den Jahresabschlüssen und den Steuererklärungen regelmässig viel Arbeit da ist. In den Sommermonaten nimmt das Volumen systembedingt stark ab. Hier brauchen wir zugunsten der Arbeitgeber und der Mitarbeitenden mehr Flexibilität.» 

Das Arbeitsgesetzt gibt den Rahmen für Gesamtarbeitsverträge vor, die in den Branchen zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt werden. «Das Arbeitsgesetz muss flexibler werden, damit moderne sozialpartnerschaftliche Lösungen möglich werden», hält Gian-Luca Lardi, Präsident des Schweizerischen Baumeisterverbandes und sgv-Vorstandsmitglied fest. «Zentral für das Bauhauptgewerbe ist eine möglichst flexible Regelung der Arbeitszeit im Arbeitsgesetz und in unserem Landes­­mantel­­vertrag. Der Schweizerische Baumeisterverband ist überzeugt, dass die Einführung eines praxistauglichen Jahresarbeitszeitmodells die richtige Antwort auf anstehende Herausforderungen ist. Wenn wir wettbewerbsfähig bleiben und Arbeitsplätze erhalten wollen, müssen wir uns von alten Zöpfen verabschieden. Ein flexibleres Arbeitsgesetz ist Grundlage dafür.» 

sgv-Vorstandsmitglied und SVP-Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni fordert weiter, dass KMU nicht mehr durch Regulierungen ausgebremst werden dürfen, die eigentlich auf grössere Organisationen ausgelegt sind. «Heute gelten KMU bis vier Personen als kleingewerbliche Betriebe, für die Abweichungen von den starren gesetzlichen Arbeits- und Ruhezeiten möglich sind. Solche Ausnahmen müssen für KMU bis 10 Personen möglich werden». Auch brauche es auf Verordnungsebene Flexibilisierungen beispielsweise bei Pausen- und Ruhezeitenregelungen, sagt Flückiger-Bäni, die auch Präsidentin von Lignum Holzwirtschaft Schweiz ist: «Es ist einfach nicht mehr zeitgemäss, wenn rechtlich vorgeschrieben wird, dass eine Pause in der Mitte der Arbeitszeit angesetzt werden muss. Für den Dienstleistungssektor aber auch für Mitarbeitende mit Kundenkontakt in anderen gewerblichen Branchen ist das zu starr.»

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Jean-François Rime
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Gian-Luca Lardi

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Medienmitteilung «Unnötige Regulierungen abbauen – flexiblen Arbeitsmarkt stärken»
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Medienmappe zur Pressekonferenz «Konkrete Forderungen zur Senkung der Regulierungskosten im Arbeitsrecht» vom 7. November 2017
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