Wirtschaftsfreundliche Umsetzung der MEI ohne zusätzliche FlaM

04.03.2016 | 10:30

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv fordert eine wirtschaftsverträgliche Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative. Er begrüsst die Bestrebungen des Bundesrates für den Erhalt der bilateralen Verträge. Mit Blick auf die einseitige Schutzklausel fordert er genügend Kontingente für gewerbliche Branchen. Weitere flankierende Massnahmen (FlaM) lehnt der sgv ab.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst die Absicht des Bundesrates, an den bilateralen Abkommen festzuhalten und Massnahmen zu treffen, diese für die Zukunft zu sichern. Eine Kündigung der bilateralen Verträge hätte fatale Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft.

Klare und verbindliche Aussagen fehlen

Die bundesrätliche Vorlage zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative zeugt vom Willen des Bundesrates zu einer wirtschaftsfreundlichen Lösung. Mit der einseitigen Schutzklausel wird dem Abstimmungsergebnis vom 9. Februar 2014 innenpolitisch Genüge getan, die Zuwanderung gemäss Verfassungsauftrag eigenständig zu steuern.

Völlig unklar hingegen ist, wie und wann der Schwellenwert festgelegt wird und welche Indikatoren als Grundlage für diesen Entscheid genommen werden. Der sgv fordert diesbezüglich mehr Verbindlichkeit und Klarheit. In rund einem Jahr muss die Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt sein. Zum jetzigen Zeitpunkt genügen allgemein bleibende Konzepte nicht mehr. Ebenso fordert der sgv, dass nach Überschreiten des Schwellenwertes genügend Kontingente für die gewerblichen Branchen vorhanden sind. Hier muss der Bundesrat klare Zugeständnisse machen. Keineswegs dürfen einzelne Branchenbedürfnisse gegeneinander ausgespielt werden.

Sozialpartner nicht ausschliessen

Die Sozialpartner sollen in der Zuwanderungskommission gemäss Vorschlag des Bundesrates nur Empfehlungen abgeben können. Allein Bund und Kantone sollen entscheiden. Das hat mit gelebter Sozialpartnerschaft gar nichts zu tun und ist für den Schweizerischen Gewerbeverband nicht akzeptabel. Der sgv fordert, dass die Sozialpartner verbindlich und mit einem Mitspracherecht in den Prozess der Kontingentszuteilung einbezogen werden.

Ausweitung der flankierenden Massnahmen unnötig

Nachdem weitere flankierenden Massnahmen noch vor ein paar Monaten in der Vernehmlassung klar durchgefallen sind, ist es nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundesrat nun die präventive Verlängerung der Normalarbeitsverträge NAV vorschlägt. Damit will der Bundesrat Normalarbeitsverträge NAV auch dann verlängern, wenn blosse Hinweise vorliegen, dass es ohne sie zu erneuten Missbräuchen kommen könnte. Mutmassungen können keine Grundlage für die Verlängerung von NAV sein. Der Normalarbeitsvertrag ist geschaffen worden, um tatsächliche Missbräuche zu bekämpfen. Einen präventiven Erlass von NAV unterstützt der sgv nicht. Diese Massnahme ist unnötig und schränkt den liberalen Arbeitsmarkt ein.

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Hans-Ulrich Bigler
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