Umsetzung MEI: sgv fordert mehr Flexibilität bei Stellenmeldepflicht

05.09.2017 | 10:30

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Eckwerte für die Umsetzung der Stellenmeldepflicht sind nicht arbeitgeberfreundlich. Die Schwelle von 5 Prozent bei der Arbeitslosenquote als Basis für die Meldepflicht ist zu tief. Ein Informationsvorsprung für die öffentliche Arbeitsvermittlung von 5 Tagen ist zu lang. Im Rahmen der Vernehmlassung hat der sgv zu den Eckwerten zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative (MEI) Stellung genommen.

Der Bundesrat will schweizweit eine Meldepflicht für diejenigen Berufsarten einführen, in denen die gesamtschweizerische Arbeitslosenquote 5 Prozent erreicht oder überschritten wird. Diese Schwelle ist viel zu tief. Rund ein Drittel der Neubesetzungen oder ca. 200'000 Stellen würden dadurch unter eine Meldepflicht fallen. Eine solche Umsetzung ist KMU-feindlich und führt zu einer Flut von Meldungen, die die KMU belasten und von den regionalen Arbeitsvermittlungszentren kaum sinnvoll bearbeitet werden können. Der sgv fordert eine unbürokratische Umsetzung der Stellenmeldepflicht und eine Schwelle von 8 Prozent. So werden nur wirklich jene Berufsarten einer Meldepflicht unterzogen, bei denen eine grosse Anzahl von Arbeitssuchenden bei den RAV gemeldet sind.

Auch die Zeitdauer der Exklusivmeldefrist von 5 Arbeitstagen ist zu lang. Über Feiertage kann sich diese Frist auf bis zu eine Woche ausdehnen. Das verlängert den Rekrutierungsprozess bei den Unternehmen unnötig. Der sgv fordert eine Karenzfrist von zwei Arbeitstagen.

Dass interne Stellenbesetzungen und kurze Arbeitseinsätze von der Stellenmeldepflicht ausgenommen werden, befürwortet der sgv mit Blick auf die Bedürfnisse der Temporärbranche ausdrücklich. Jedoch ist die Höchstdauer solcher kurzen Arbeitseinsätze von 14 bis 30 Tagen zu knapp bemessen. Der sgv fordert eine Frist von drei Monaten. Für dringliche, unvorhergesehene Arbeitseinsätze, beispielsweise um kurzfristige Ausfälle aufzufangen, ist ein Ausnahmetatbestand zu schaffen.

Zudem sollen nicht nur die Mitarbeitenden der öffentlichen Arbeitsvermittlung Zugriff auf die gemeldeten Stelleninformationen haben, sondern auch die Unternehmen der privaten Arbeitsvermittlung. So kann eine schnelle und zielgerichtete Besetzung offener Stellen noch besser gewährleistet werden. Die detaillierte Vernehmlassungsantwort ist auf der Website des sgv aufgeschaltet.

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Hans-Ulrich Bigler
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