sgv erleichtert über das Nein zur Initiative AHVplus

25.09.2016 | 15:00

Mit Freude und Erleichterung reagiert der Schweizerische Gewerbeverband sgv auf das Nein des Souveräns zur Volksinitiative AHVplus. Mit diesem weisen Entscheid haben die Stimmberechtigten den Sozialausbauutopien der Linken und der Gewerkschaften eine klare Absage erteilt. Die Schweizer Bevölkerung will eine starke AHV, ist aber nicht bereit, diese endlos mit zusätzlichen Geldern zu alimentieren. Bei der Reform der Altersvorsorge braucht es nun zwingend eine Stabilisierungsregel, die den Bedarf an Mehreinnahmen eingrenzt und im Sinne einer Opfersymmetrie auch eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters beinhaltet.

Die AHV ist unser wichtigstes Sozialwerk, zu dem wir Sorge tragen müssen. Die Sanierung der AHV-Finanzen ist eine gewaltige Herausforderung. Angesichts der drohenden Milliardenverluste und dem raschen Abbau der Reserven wäre es verantwortungslos, die Leistungen weiter auszubauen. Dies haben die Stimmberechtigten erkannt. Die Sicherung der AHV-Finanzen ist ihnen wichtig. Sie sind aber nicht bereit, endlos mehr Geld in die Altersvorsorge zu stecken. Daraus muss die Politik die richtigen Lehren ziehen. Es braucht gewisse Mehreinnahmen zur Sanierung der Altersvorsorge, diese müssen aber klar an eine langfristige Stabilisierung der Ausgaben geknüpft werden.

Der sgv sieht sich durch die Ablehnung der Volksinitiative AHVplus in seinen bisherigen Forderungen bestärkt. Im Hinblick auf die anstehenden Beratungen der Altersreform verlangt er einen konsequenten Verzicht auf jeglichen Leistungsausbau. So ist insbesondere auf eine Erhöhung der AHV-Renten, die ja ohnehin periodisch an die Teuerung und an die Lohnentwicklung angepasst werden, zu verzichten. Absolut unerlässlich ist für den sgv eine Stabilisierungsregel, welche die Erschliessung zusätzlicher Mittel begrenzt und eine schrittweise Erhöhung des Rentenalters auf maximal 67 Jahre beinhaltet. Die Stabilisierungsregel greift, wenn das Parlament sich 2030 nicht auf eine andere Sanierungslösung verständigen konnte und die AHV unter einen Deckungsgrad von 80 Prozent rutscht. Nur mit einer Stabilisierungsregel kann sichergestellt werden, dass der finanzielle Mehrbedarf der AHV nicht ins Unermessliche steigt.

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Hans-Ulrich Bigler
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