Herauszustreichen gilt es, dass es sich beim heutigen Nein eindeutig um ein bürgerliches Nein handelt. Ausschlaggebend sind in erster Linie die bürgerlich dominierten Stände, während in eher linksstehenden Städten und Agglomerationen höhere JA-Anteile zu verzeichnen sind. Der heutige Abstimmungsausgang ist daher primär ein klares Votum gegen linke AHV-Ausbaupläne, die innerhalb knapp eines Jahres zweimal an der Urne scheiterten. Solche Rezepte sind damit auf Jahrzehnte hinaus vom Tisch.
Die Ablehnung der AHV-Scheinreform ebnet den Weg für echte Reformen, die unverzichtbar sind. Der sgv fordert, dass rasch zwei schlanke, voneinander abgetrennte Vorlagen erarbeitet werden, welche das finanzielle Gleichgewicht der AHV und der beruflichen Vorsorge auf mittlere Frist sicherstellen. Bei der AHV verlangt der sgv ein einheitliches Rentenalter 65 sowie eine moderate Erhöhung der Mehrwertsteuersätze. Im BVG ist eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent unumgänglich. Die daraus resultierenden Rentenkürzungen sind durch höhere Beitragssätze und Massnahmen zugunsten der Übergangsgenerationen abzufedern. Klar abgelehnt wird eine Senkung des Koordinationsabzugs, da damit Versicherte im Tieflohnbereich überproportional stark belastet würden. Das stellt die Mehrheitsfähigkeit einer schlanken Vorlage in Frage.
Die Schweiz kennt bereits heute ein recht flexibles Rentenalter. Anpassungen sind hier alles andere als dringlich. Der sgv verlangt daher, dass eine weitere Flexibilisierung erst in einem nachgelagerten dritten Reformpaket angegangen und zusammen mit einer generellen schrittweisen Erhöhung des Rentenalters umgesetzt wird. In ein solches drittes Reformpaket muss dann zwingend auch eine AHV-Schuldenbremse als Interventionsmechanismus eingebaut werden, der die staatliche Altersvorsorge vor einer Überschuldung sichert.