Invalidenversicherung ist längst nicht saniert

29.03.2016 | 10:00

Bisher haben Bundesrat und Bundesverwaltung stets beteuert, dass die Sanierung der IV-Finanzen auf bestem Weg sei. Das heute veröffentlichte Betriebsergebnis zeigt nun, dass dies reiner Zweckoptimismus war. Die IV kommt bei ihren Sanierungsbestrebungen nicht vom Fleck. Weitere Sparmassnahmen sind dringend notwendig. Der sgv fordert zusätzliche Einsparungen und den Verzicht auf Renten an Personen unter 30 Jahren.

Im Rahmen der kürzlich abgeschlossenen Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der Invalidenversicherung IV hat der Bundesrat noch behauptet, dass sich der Rückgang der Neurenten je länger je stärker auf die Ausgaben auswirke und die IV nach Auslaufen der Zusatzfinanzierung Überschüsse ausweise. Der sgv hat derartigen Aussagen stets misstraut. Zu offensichtlich war, dass es dem Departement Berset mit dieser Schönmalerei primär darum ging, missliebige Sparanstrengungen zu verhindern.

Die heute veröffentlichten Betriebsergebnisse zeigen nun in aller Deutlichkeit auf, wie es um die IV-Finanzen tatsächlich steht. Zieht man in Betracht, dass ab 2018 Zusatzeinnahmen in der Grössenordnung von 1.2 Milliarden Franken wegfallen, hätten sich die Abschlüsse gegenüber dem Vorjahr um mindestens 200 Millionen Franken verbessern müssen. In Tat und Wahrheit sind aber sowohl das Umlageergebnis (Reduktion von 684 auf 645 Millionen Franken) als insbesondere auch das Betriebsergebnis (Reduktion von 922 auf bloss noch 614 Millionen Franken) deutlich schlechter ausgefallen als im Vorjahr. Die Sanierung der IV ist damit auf halbem Weg stecken geblieben. Einen langfristig ausgeglichenen IV-Finanzhaushalt wird es mit den eingeleiteten Mass-nahmen definitiv nicht geben.

Der sgv verlangt daher von Bundesrat und Parlament, dass griffigere Sanierungsmassnahmen eingeleitet werden. Damit sich Arbeit für IV-Rentenbezüger besser lohnt, muss ein stufenloses Rentensystem eingeführt werden. Die im Rahmen der IV-Revision 6b sistierten Einsparungen, insbesondere die Senkung der Kinderrenten und die Anpassungen im System der Reisekosten, müssen nun definitiv beschlossen werden. An Personen unter 30 Jahren sollen keine Renten mehr gesprochen werden. Ein deutlich höheres Mindestalter für den Bezug einer Rente zwingt alle Beteiligten, sich noch intensiver um eine Wiedereingliederung zu bemühen.

Das schlechtere Umlageergebnis der AHV ist bedauerlich, liegt aber im Rahmen der Erwartungen. Mit dem Rechnungsabschluss 2015 der AHV sollte nun definitiv allen klar sein, dass die Reform der Altersvorsorge unumgänglich ist. Der sgv fordert, dass nicht ausschliesslich auf die Karte Mehreinnahmen gesetzt wird. Dies bedingt, dass das Rentenalter in Monatsschritten den finanziellen Möglichkeiten der AHV entsprechend angepasst werden muss.

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Hans-Ulrich Bigler
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