BVG-Reform: sgv setzt sich für bürgerliches Alternativmodell ein

24.03.2020 | 11:00

In der BVG-Reform braucht es einen mehr­heits­fähigen Kompromiss. Die Vernehm­lassungs­vorlage stösst in breiten Kreisen auf Grund der Renten­zuschüsse auf Ablehnung. Der sgv setzt sich für ein aus­ge­wogenes Alternativ­modell ein. Dieses Modell wird durch die bürgerlichen Parteien, die Mehrheit der Wirtschafts­ver­bände sowie die Versicherungs- und Vor­sorge­branche unterstützt. Der sgv hat sich bereits in einem frühen Stadium der Aus­ar­beitung für einen breiten Konsens engagiert.

Die bundesrätliche Vernehmlassungsvorlage basiert weitgehend auf dem Gewerkschaftsmodell, das von einer schwachen Mehrheit des Arbeitgeberverbands unterstützt wird (Sozial­partner­kompromiss). Die Vorlage ist mit über CHF 3 Milliarden teuer und weist gravierende System­mängel auf. Der sgv weist das Vernehm­lassungs­modell daher entschieden zurück. Kategorisch abgelehnt werden insbesondere die Renten­zuschläge, welche über zusätzliche Lohnprozente finanziert werden sollen. In der 2. Säule, welche auf dem Kapitaldeckungsverfahren basiert, darf es keine systemfremde Umverteilung geben. Sie verletzt das 3-Säulen-Prinzip.

Der sgv ist nach wie vor überzeugt, dass in seinem eigenen Modell die Renteneinbussen, welche aus der Senkung des Umwandlungssatzes resultieren, aufgefangen werden. Das wird auch von namhaften BVG-Experten bestätigt. Im über­ge­ordneten Interesse hält der sgv jedoch nicht länger an seinem Modell fest. Er hat sich vielmehr engagiert dafür eingesetzt, um hinter den Kulissen ein bürgerliches Alternativmodell auszuarbeiten. Hinter diesem Modell stehen heute die bürgerlichen Parteien, die Mehrheit der Wirtschaftsverbände sowie die Versicherungs- und Vorsorgebranche. Der sgv ist überzeugt, dass dieses Modell die besten Chancen hat, die Hürden einer Volksabstimmung erfolgreich zu meistern.

Das bürgerliche Alternativmodell baut auf dem Lösungsvorschlag des Pensionskassenverbandes ASIP auf, verbessert diesen aber bei wesentlichen Punkten. Der Mindestumwandlungssatz wird auf sechs Prozent gesenkt. Ausgewogene Abfederungs­mass­nahmen verhindern Rentenkürzungen. Gleichzeitig werden Teilzeitbeschäftigte und Versicherte aus dem Niedriglohnbereich besser­gestellt. Die Generation ü55 wird bei den Beiträgen entlastet, was deren Arbeitsmarktchancen erhöht. Das bürgerliche Alternativmodell respektiert das 3-Säulen-Prinzip und ist mit jährlichen Mehrkosten von knapp zwei Milliarden Franken erheblich günstiger als die Vernehmlassungsvorlage. Der sgv ruft den Bundesrat auf, zügig auf diesen breit abgestützten Kompromiss einzuschwenken.

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Hans-Ulrich Bigler
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