Letztes Jahr führte der Bundesrat eine Vernehmlassung zur Ausdehnung der Pflicht von Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung durch. Neu würden 3'500 Unternehmen zusätzlich von dieser Pflicht erfasst. Die direkten Umsetzungskosten allein für diese Unternehmen würden über 600 Millionen Franken betragen. Darin noch nicht enthalten sind die indirekten Kosten der nötigen rechtlichen Abklärungen und Risiken sowie der Weitergabe der Vorgaben an die Zulieferer der direkt erfassten Unternehmen. Entsprechend hätte die Erweiterung auch Kostenfolgen für KMU. Die Total-Kosten dürften damit rund eine Milliarde Franken betragen. Zusätzliche unproduktive Kosten, die sich die Schweizer Wirtschaft nicht leisten kann.
In der Vernehmlassung hatte der Bundesrat die Ausdehnung der Berichterstattungspflicht mit einer Angleichung an das EU-Recht begründet. Dazu besteht keinerlei Notwendigkeit. Unternehmen, welche in die EU exportieren, orientieren sich ohnehin an den dort geltenden Regeln. Die inlandorientierte Wirtschaft darf nicht mit in das Regulierungselend gezogen werden. Wichtig zudem: sogar in der EU hat man kürzlich erkannt, dass mit der Nachhaltigkeitsregulierung übertrieben wurde. Es wurde ein Verfahren in die Wege geleitet, um die entsprechenden Gesetze wieder zu entschärfen. Wenn die Schweiz jetzt die Gesetze verschärft, während die EU zurückrudert, ist der schädliche Swiss Finish vorprogrammiert.
Der sgv fordert den Bund dazu auf, nicht nur einen Marschhalt einzulegen, sondern die Übung möglichst umgehend abzubrechen. Es braucht jetzt Klarheit darüber, dass der Bundesrat auf weitere unnötige Bürokratiekosten für unsere KMU geprägte Schweizer Wirtschaft verzichtet und stattdessen weitere Entlastungsmöglichkeiten im bestehenden Recht und in der Praxis identifiziert und diese sehr rasch umsetzt.