Senkung EO-Beitragssatz: Willkommene Entlastung der Wirtschaft

02.09.2015 | 09:30

Freudige Kunde aus dem Bundeshaus: Unsere Landesregierung trägt der guten Finanzlage der Erwerbsersatzordnung (EO) Rechnung und senkt den Beitragssatz auf Anfang 2016 auf 0,45%. Für die nach wie vor unter dem starken Franken leidende Wirtschaft ist dies eine hochwillkommene Entlastung. Klar ist damit auch, dass es keinen finanziellen Spielraum mehr gibt für neue Leistungen wie Vaterschafts- oder Adoptionsurlaube.

Zur Finanzierung der Mutterschaftsversicherung wurde der EO-Beitragssatz auf Anfang 2011 von 0,3 auf 0,5 Lohnprozente angehoben. Die erzielten Mehreinnahmen übertrafen die notwendigen Ausgaben deutlich, was die EO-Kassen füllte. Aus Sicht des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv ist es daher folgerichtig, dass der Bundesrat die EO-Lohnprozente wieder senkt. Dies freut die KMU-Wirtschaft, der in einem harten wirtschaftlichen Umfeld etwas mehr Luft gewährt wird. Bei dieser einen Korrektur darf es aber nicht bleiben. Der sgv verlangt weitere mutige Schritte des Bundesrats, insbesondere zum Abbau der viel zu hohen Regulierungskosten.

Mit der Senkung des EO-Beitragssatzes werden sich Einnahmen und Ausgaben in Zukunft in etwa die Waage halten. Damit die EO nicht wieder rote Zahlen schreiben muss, verlangt der sgv vom Parlament einen konsequenten Verzicht auf neue oder höhere Leistungen. Der finanzielle Spielraum für Vaterschafts- und Adoptionsurlaube ist definitiv nicht mehr vorhanden. Wichtig ist auch, dass die heute beschlossene Entlastung der Konsumenten und der Wirtschaft nicht schon bald in eine signifikante Mehrbelastung umgewandelt wird. Die tieferen EO-Lohnbeiträge dürfen nicht zum Anlass genommen werden, im Rahmen der Altersvorsorge 2020 höhere Lohnprozente für die AHV einzufordern. Einem solchen Ansinnen würde sich der sgv in aller Konsequenz widersetzen.

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Hans-Ulrich Bigler
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