Die Auswirkung des lock-down auf die Liquidität der KMU ist heute noch nicht abschliessend abzuschätzen. Deshalb befürwortet der sgv die Aufstockung des Fonds im Sinne der Erweiterung der Handlungsfreiheit. Eine angemessene Liquidität ist für die KMU in Krisenzeiten überlebenswichtig. Unternehmerinnen und Unternehmer müssen die Möglichkeit erhalten, möglichst rasch einen Kredit beantragen zu können. Wohlgemerkt einen Kredit, weder ein Geschenk noch eine Subvention. Der Kredit muss innerhalb von fünf bis sieben Jahren zurückgezahlt werden. Die Unternehmerinnen und Unternehmer werden sorgfältig abwägen, ob sie sich verschulden wollen oder nicht.
Für den sgv ist es wichtig, dass die bisherigen Bemühungen des Bundesrates von den KMU als Erfolg wahrgenommen und anerkannt werden. Er ist überzeugt, dass der Bundesrat rasch die Benachteiligung von Inhaberinnen und Inhabern von Kapitalgesellschaften gegenüber den Einzelunternehmerinnen und -unternehmern beheben wird. Ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichbehandlung und die Vorbereitung einer von den KMU getragenen Exit-Strategie.