Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.
Der sgv begrüsst, dass die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit gänzlich aufgehoben wird und die Bewilligungsdauer von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden.
Mit den Arbeitgeberbeitragsreserven steht den Unternehmen ein wichtiger Pool zur Begleichung der Pensionskassengelder zur Verfügung. Dies ist eine weitere begrüssenswerte Massnahme zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen.