Ohne Nachweis keine neuen Massnahmen: sgv kritisch gegenüber Verschärfungen

08.12.2020 | 19:45

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv steht den geplanten Massnahmen des Bundes­­rates kritisch gegenüber. Erneut treffen die Mass­nahmen die Gastronomie, den Detailhandel sowie kleingewerbliche Betriebe. Dabei hat der Bundesrat keinen Nachweis erbrin­gen können, dass es sich um Gefahren­herde handelt. Bis dieser Nachweis nicht gelingt, lehnt der grösste Dach­ver­band der Schweizer Wirtschaft die Verschärfungen ab. Die mit ihnen ausgelösten Kosten steigen bei den KMU exponentiell an. «Home-Office-Pflicht» und ein erneuter Lock-down sind auf jeden Fall zu vermeiden.

Der sgv muss feststellen, dass bis heute noch kein Nachweis erbracht wurde, dass im Gastrobereich, Detailhandel und auch am Arbeitsplatz eine erhöhte Ansteckungsgefahr herrscht. Dieser Nachweis muss endlich erbracht werden. Bis dieser Nachweis nicht erbracht wurde, lehnt der sgv solche Massnahmen ab und beurteilt sie primär als Aktionismus des Bundesrates. Insbesondere lehnt der sgv eine «Home-Office-Pflicht» und einen Lockdown ab, weil dies zu exponentiell hohen Kosten zu Lasten der Unternehmungen führen würde.

Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft erwartet, dass insbesondere während einer Krise das Prinzip der Verhältnismässigkeit hochgehalten wird. Der sgv erwartet auch, dass etwaige im Zusammenhang mit der Eindämmung der Pandemie vorgesehene Massnahmen vorgängig mit den Sozialpartnern abgesprochen werden. Das bestimmt das Covid19-Gesetz ausdrücklich. Es ist stossend, dass der letzte Meinungsaustausch mit den Sozialpartnern in dieser Task Force das letzte Mal vor zwei Monaten stattfand. Das gleicht einer eigentlichen Gesprächsverweigerung durch Bundes­rat und BAG.

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