Der sgv muss feststellen, dass bis heute noch kein Nachweis erbracht wurde, dass im Gastrobereich, Detailhandel und auch am Arbeitsplatz eine erhöhte Ansteckungsgefahr herrscht. Dieser Nachweis muss endlich erbracht werden. Bis dieser Nachweis nicht erbracht wurde, lehnt der sgv solche Massnahmen ab und beurteilt sie primär als Aktionismus des Bundesrates. Insbesondere lehnt der sgv eine «Home-Office-Pflicht» und einen Lockdown ab, weil dies zu exponentiell hohen Kosten zu Lasten der Unternehmungen führen würde.
Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft erwartet, dass insbesondere während einer Krise das Prinzip der Verhältnismässigkeit hochgehalten wird. Der sgv erwartet auch, dass etwaige im Zusammenhang mit der Eindämmung der Pandemie vorgesehene Massnahmen vorgängig mit den Sozialpartnern abgesprochen werden. Das bestimmt das Covid19-Gesetz ausdrücklich. Es ist stossend, dass der letzte Meinungsaustausch mit den Sozialpartnern in dieser Task Force das letzte Mal vor zwei Monaten stattfand. Das gleicht einer eigentlichen Gesprächsverweigerung durch Bundesrat und BAG.